Lebensversicherung widerrufen Neuwied2019-04-01T10:25:25+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Neuwied

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge bietet es, die Lebensversicherung in Neuwied zu widerrufen?

Wenn Sie aus Neuwied oder Weimar innerhalb der letzten Zeit überlegt haben, die Lebensversicherung wie einige andere Versicherungsnehmer zu kündigen, müssen Sie einen großen Verlust Ihres bisher eingezahlten Geldes auf der Rechnung haben.

Optional dazu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Alle wichtigen Informationen zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages relevant ist und wieso Sie Ihr Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie im Folgenden nachvollziehen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Der Sinn der Risikolebensversicherung ist in der Regel die finanzielle Sicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach einem Todesfall. Stirbt ein Versicherungsnehmer, schüttet die Versicherung an Hinterbliebene einen spezifischen Geldbetrag aus. Auf diese Weise ist gesichert, dass zum Beispiel Ehepartner und Kinder des Verstorbenen auch nach dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers keine Sorgen um Geld plagen.

Bis zu einem gewissen Augenblick läuft im Unterschied dazu die Kapitallebensversicherung. Z. B. kann dieser Moment der Renteneintritt oder das Erreichen eines abgemachten Alters sein. In der Zwischenzeit wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten regelmäßig Geld angelegt, welches sich ansammelt und verzinst wird, sodass der Betrag, welcher nach Verlauf der festgesetzten Frist ausgeteilt wird, mit der Zeit ansteigt.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit galten Kapitallebensversicherungen als angesehene sowie tolle Investitionsmöglichkeit, weil dank hoher Zinssätze die Aussicht auf einen außergewöhnlich verlockenden Geldbetrag möglich war Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer zu der damaligen Zeit sehr vielversprechend.

Weil die Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weiter sanken, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Im Moment scheint es kaum so, als würden die Zinsen in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Versicherte versuchen in Folge dessen tunlichst günstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Neuwied zu widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung

Die Versicherten wollen aus den Vertragsverhältnissen Ihrer Lebensversicherung aussteigen, da alternative Möglichkeiten Vermögen anzulegen erfolgversprechender sind. Eine große Zahl an Möglichkeiten für diesen Sachverhalt werden Ihnen geboten.

Die Risikolebensversicherung wird grundsätzlich nicht ausgezahlt, bevor der Versicherungsnehmer gestorben ist. Das vorzeitige Auszahlen ist bei einer Kapitallebensversicherung jedoch sehr wohl möglich. Hiesige Verluste werden dann aber auf den Versicherungsnehmer zufallen. Zum einen wird nicht der Betrag ausgezahlt, der am Ende des Versicherungszeitraumes zusammen gekommen sein könnte. Auch ein großer Teil der durch den Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, denn die Versicherung zieht davon anfallende Gebühren ab. Jene Gebühren sind unter anderem Gebühren für die Stornierung, Gebühren für Verwaltung und Gebühren für den Abschluss sowie Provisionen. Sollten Sie sich dennoch Ihre Kapitallebensversicherung in Neuwied oder Weimar verfrüht auszahlen lassen, können Sie den Versicherungsrückkaufswert der Versicherung bei Ihrem Versicherungsanbieter in Erfahrung bringen. Wie bei der Aufkündigung vieler anderer Vertragsverhältnisse, ist es ebenfalls bei der Aufkündigung einer Kapitallebensversicherung empfehlenswert, dass ein Anwalt nach juristischem Ratschlag gefragt wird Ihr Anwalt wird Sie hier unterstützen, perfekt aus dem Vertrag herauszukommen, während die Versicherung vorrangig darauf aus ist, den maximalen Gewinn daraus zu schlagen.

Eine Risikolebensversicherung ist wohl kündbar, jedoch verlieren Sie bei der Kündigung die komplette bisher eingelagerte Geldsumme. Falls Sie aus Neuwied oder Weimar Ihr Vertragsverhältnis kündigen, gibt es die Möglichkeit, einen Bestandteil Ihrer eingezahlten Geldbeträge ausgezahlt zu bekommen. Auch dieserfalls ist allerdings mit einem außerordentlichen Kapitalverlust zu rechnen. Wie bei einer Auszahlung behält der Versicherungsanbieter auch hier Beiträge ein für Gebühren und Gewinnbeteiligungen. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Gewinn haben Sie ebenfalls durch Kündigung kein Recht mehr. Die Geldsumme, die Ihnen nach der Aufkündigung in der Tat ausgezahlt wird, ist demzufolge mitunter sehr niedrig. Ihnen wird hiermit auch das Geld, welches Sie in alternative Anlagemöglichkeiten investieren könnten, gekürzt.

Lebensversicherung widerrufen Neuwied

Warum ist das Widerrufen möglich?

Denken Sie darüber nach, Ihr Vertragsverhältnis zu widerrufen, bieten sich Ihnen leistungsfähige Chancen, die eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Von Ihren eingelagerten Beiträgen kann die Versicherung im Falle eines Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie etwa Personalkosten abziehen. Sonstige Kosten und Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen werden Ihnen erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch der Punkt, dass die komplette Rendite, die zum Ende ausgeteilt werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinsen zu Beginn älterer Verträge hoch waren und Versicherungsbeiträge steigen, ist diese Ausbeute des Öfteren aussichtsreich und heißt viel Geld. Durch einen Widerruf Ihres Vertrages können Sie sich also einen Gewinn verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie ursprünglich eingezahlte Beträge in fündigere Anlageformen investieren.

Infolge mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertrages einer Lebensversicherung in Neuwied oder Weimar realisierbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass jede Menge Versicherungsnehmer alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund hierfür ist, dass zu jener Zeit die Klienten fehlerhaft oder überhaupt nicht von den Versicherungsanbietern über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden. Für gewöhnlich besteht bei dem Abschluss eines Vertrages ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Einige Versichertea können durch die Urteilssprüche des BGHs das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung sogar noch nach 24 Jahren widerrufen. Dank der Opportunität des Widerrufens benötigen Klienten eine komplett neue Weise von jurisitischer Beratung, welche Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern gegeben werden kann. Dank der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes können Versicherte, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, Ihre Lebensversicherung in Neuwied oder Weimar auch jetzt noch widerrufen. Wenn Sie im betroffenen Zeitraum eine Versicherung eingegangen sind und die Versicherung schon aufgekündigt haben, ist das Widerrufen der Lebensversicherung in Neuwied unter Umständen denkbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]