Lebensversicherung widerrufen Meerbusch2019-04-05T07:53:37+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Meerbusch

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Meerbusch widerrufen wird

Bei der Aufkündigung einer Lebensversicherung müssen Sie mit vehementen Verlustenherben Verlust rechnen.

Alternativ können Sie ein Vertragsverhältnis widerrufen. Im folgenden Beitrag können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf des Vertrages Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und wieso ein Widerruf überhaupt machbar ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Mit Hilfe der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todesfall wirtschaftlich gesichert. Stirbt ein Versicherungsnehmer, zahlt der Versicherungsanbieter an Hinterbliebene einen spezifischen Betrag aus. So ist gesichert, dass die Familie des Verstorbenen auch nach dem Todeseintritt des Versicherten keine Geldsorgen plagen.

Die Kapitallebensversicherung läuft lediglich bis zu einem vereinbarten Augenblick. Ein Beispiel für jenen definierten Zeitpunkt kann unter anderem der Renteneintritt sein. In regelmäßigen Abständen zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge an eine Versicherung, diese werden dann verzinst. Dadurch kann sich die Geldsumme mehren.

In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen

Kapitallebensversicherungen wurden für lange Zeit an erster Stelle zur Investition benutzt, da zu dem Zeitpunkt des Abschlusses der Vertrages hohe Zinssätze einen Ausblick auf die Austeilung einer hohen Summe gaben. Das war das Anziehende an einer Kapitallebensversicherung.

Aufgrund der niedrigen Zinssätze sind Lebensversicherungen in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger ertragreich geworden. Heutzutage sieht es kaum so aus, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Durch erwähnte Gegebenheiten werden andere Formen der Vermehrung des Vermögens bei Versicherungsnehmern ausnahmslos beliebter, weshalb Versicherte den möglichst schmerzfreisten Weg aus einer Versicherung suchen und immer öfter ihre Lebensversicherung in Meerbusch widerrufen.

Herkömmliche Wege aus einer Lebensversicherung

Die Versicherungsnehmer wollen aus den Verträgen der Lebensversicherung aussteigen, da übrige Anlagemöglichkeiten lohnender sind. Ihnen stehen dafür diverse Möglichkeiten zur Auswahl.

Vor Todeseintritt des Versicherten ist es nicht möglich, die Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen. Im Sachverhalt einer Kapitallebensversicherung sieht dies allerdings anders aus, denn diese wird ausgezahlt. Bedauerlicherweise muss hier dennoch große Einbußen einkalkuliert werden. Unterdies wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, welcher am Ende des Versicherungszeitraumes zustande gekommen sein könnte. Ein Bestandteil der ohnehin eingezahlten Beiträge wird auch einbehalten, damit der Versicherungsanbieter anfallende Gebühren decken kann. Zum Beispiel sind diese Gebühren Verwaltungsgebühren, Stornierungsgebühren und Gebühren für den Abschluss sowie Gewinnbeteiligungen. Man kann jederzeit den Rückkaufswert der Versicherung erfragen, wenn die Kapitallebensversicherung in Meerbusch oder Waiblingen ausgezahlt werden soll. Bei der Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist es jedoch immer klug, seinen Anwalt zu Rate zu ziehen, um ohne Folgen alles abzuwickeln. Ein Anwalt wird Sie in diesem Fall unterstützen, perfekt aus einem Vertragsverhältnis auszutreten, während eine Versicherung hauptsächlich daran interessiert ist, den maximalen Profit daraus zu erzielen.

Eine Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, allerdings verlieren Sie bei einer Kündigung den vollen bisher eingezahlten Geldbetrag. Eine Risikolebensversicherung ist aufkündbar. Hierbei muss jedoch eingeplant werden, dass dann der komplett bis dahin angelagerte Betrag abhanden kommt. Auch dieserfalls muss jedoch ein enormer Kapitalverlust einkalkuliert werden. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Fall alle anfallenden Gebühren und Gewinnbeteiligungen von Ihrem eingezahlten Geldbetrag abziehen. Durch Aufkündigung verwirkt unter anderem der Anspruch auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit. Auch unterdies ist der wirkliche Betrag gemessen an den Aufwendungen enorm niedrig. Folglich wird das Kapital, welches sie womöglich in weitere Opportunitäten, um Geld anzulegen, investieren wollen, beträchtlich vermindert.

Lebensversicherung widerrufen Meerbusch

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Möchten Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen, bieten sich Ihnen leistungsfähige Chancen, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Von den eingezahlten Beträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie zum Beispiel Kosten für das Personal abziehen. Andere Kosten sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen werden Ihnen erstattet. Wenn Sie das Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung widerrufen, haben Sie darüber hinaus das Recht darauf, ebenfalls den erwirtschafteten Gewinn ausgeschüttet zu bekommen. Weil die Zinssätze zu Beginn damaliger Vertragsverhältnisse sehr hoch waren und die Beiträge für Versicherungsnehmer zunehmend teurer werden, fällt eben genannte Summe meistens sehr hoch aus Dank eines Widerrufes Ihres Vertrages können Sie also profitieren und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie zu Beginn angelagerte Beträge in fündigere Anlageformen investieren.

Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Meerbusch oder Waiblingen ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs erreichbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass zahlreiche Kunden alten Verträgen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund hierfür ist, dass zu jener Zeit die Klienten falsch oder überhaupt nicht von den Versicherungsanbietern über das Recht auf Widerspruch belehrt wurden. I. d. R. besteht beim Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Aufgrund der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes und der falschen Kundenberatung durch Versicherungsanbieter können etliche Versicherungsnehmer nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Durch die Möglichkeit der Widerrufung brauchen Kunden eine vollkommen neue Form von jurisitischer Beratung, die Ihnen von der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geboten werden kann. Durch die Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes wird ermöglicht, dass Versicherte, die ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, ihre Lebensversicherung in Meerbusch oder Waiblingen widerrufen können. Selbst wenn Sie einen Vertrag der Lebensversicherung in dem eben genannten Zeitintervall schon gekündigt haben, haben sie unter Umständen die Option der Widerrufung in Meerbusch.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]