Lebensversicherung widerrufen Marburg2019-04-01T10:11:38+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Marburg

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Die Vorzüge, falls die Lebensversicherung in Marburg widerrufen wird

Soll in Marburg oder Troisdorf das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung aufgekündigt werden, muss der Versicherte i. d. R. einen enormen Verlust des bisher eingezahlten Geldes hinnehmen.

Sie können ein Vertragsverhältnis jedoch auch widerrufen. Im Folgenden können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist und weshalb ein Widerruf überhaupt machbar ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Der Sinn einer Risikolebensversicherung ist i. d. R. die finanzielle Sicherung eines oder mehrerer Hinterbliebener nach einem Sterbefall. Kommt es zu dem Tod des Versicherten, wird ein gewisser Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgeteilt. Versicherungsnehmer können auf diese Wiese dafür Sorge tragen, dass Angehörige wie Lebensgefährten oder Kinder auch nach ihrem Tod versorgt sind.

Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem festgesetzten Augenblick. Ein Beispiel für einen solchen abgemachten Zeitpunkt kann unter anderem der Renteneintritt sein. Indessen werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge angelegt, welche sich ansammeln und verzinst werden, sodass der Geldbetrag, welcher nach Ablauf der determinierten Frist ausgezahlt wird, mit der Zeit mehr wird.

In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen

Lange übernahmen Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil durch die hohen Zinsen damals eine hohe Rendite in Aussicht stand. Dadurch wirkten Kapitallebensversicherungen besonders reizend.

Weil die Zinssätze in den letzten Jahren allerdings immer weiter sanken, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Man kann derzeit die Aussage treffen, dass in der nächsten Zeit die Zinsen nicht zunehmen werden. Andere Anlagemöglichkeiten erscheinen daher verlockender und ermutigen Versicherungsnehmer dazu, nach der besten Lösung für den Austieg aus dem Vertrag.

Herkömmliche Wege aus der Lebensversicherung herauszukommen

Da andere Opportunitäten einer Geldmehrung in jüngster Vergangenheit viel attraktiver geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, wollen viele Versicherungsnehmer ihr Vertragsverhältnis beenden. Viele Möglichkeiten für zuvor genannten Sachverhalt stehen Ihnen offen.

Die Risikolebensversicherung wird grundlegend nicht ausgezahlt, bevor der Versicherte verstorben ist. Im Falle der Kapitallebensversicherung sieht dies jedoch anders aus, denn jene wird ausgezahlt. Versicherungsnehmer werden in diesem Fall jedoch mit enormen geldlichen Verlusten rechnen müssen. Unter anderem wird nicht die Geldsumme ausgeschüttet, welcher normalerweise dem Versicherten zu dem Ende des Versicherungszeitabschnittes zustehen würde. Ein Teil der sowieso eingelagerten Geldbeiträge wird auch nicht ausgezahlt, da der Versicherungsanbieter damit anfallende Gebühren decken will. Das sind z. B. Verwaltungs-, Stornierungs- und Abschlussgebühren und Provisionen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Marburg oder Troisdorf andererseits verfrüht auszahlen lassen wollen, können Sie sich über den Rückkaufswert der Versicherung von dem Anbieter der Lebensversicherung informieren lassen. Bei einer Auflösung eines Vertrages ist jedoch stets dazu zu raten, seinen Anwalt um Unterstützung zu fragen, damit alles reibungslos ablaufen kann. Der Anwalt wird Sie dabei unterstützen, bestmöglich aus dem Vertrag auszutreten, während der Versicherungsanbieter hauptsächlich daran interessiert ist, den maximalen Gewinn daraus zu erzielen.

Bei der Kündigung des Vertages der Risikolebensversicherung geht den gesamten bis dato eingezahlte Betrag verloren. Wenn Sie aus Marburg oder Troisdorf Ihren Vertrag kündigen, existiert die Opportunität, einen Teil der eingelagerten Geldbeträge zurückzuerhalten. Auch hier muss allerdings ein außerordentlicher Verlust von Kapital einkalkuliert werden. Wie bei einer Auszahlung behält die Versicherung auch in diesem Fall Beträge ein für Gebühren und Gewinnbeteiligungen. Des Weiteren verfällt mit der Kündigung Ihrerseits das Anrecht auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit. Die Summe, welche Sie nach einer Aufkündigung wirklich ausgezahlt bekommen, wird somit eher äußerst gering ausfallen. Folglich wird das Vermögen, das sie eventuell in weitere Opportunitäten, um Geld anzulegen, investieren möchten, beträchtlich vermindert.

Lebensversicherung widerrufen Marburg

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sie haben passendere Optionen Ihre Geldsumme zurückzuerhalten, wenn Sie den Vertrag widerrufen. Von Ihren eingelagerten Beiträgen kann die Versicherung im Falle des Widerrufs nur die Gebühren für die Bearbeitung wie etwa Kosten für das Personal abziehen. Zusätzliche Kosten sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Falls Sie eine Lebensversicherung widerrufen, haben Sie alledem ungeachtet das Anrecht darauf, ebenfalls die angesammelte Rendite zu erhalten. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Vertragsverhältnisse sehr hoch waren und die Beträge für die Versicherungen zu nehmen, fällt der erwirtschaftete Geldbetrag des Öfteren sehr hoch aus Somit können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr dank der Zinsen erzieltes Vermögen und die ursprünglich eingezahlten Beiträge in ergiebigere Formen der Anlage investieren.

Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Marburg oder Troisdorf ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs ausführbar. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass viele Kunden alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Klienten wurden von Versicherungsanbietern falsch oder sogar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. Das Widerspruchsrecht ist im Prinzip zwei Wochen nutzbar. Dank der Urteilssprechungen des BGH sowie fehlerhafter Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben viele Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Dank der Möglichkeit des Widerrufens brauchen Kunden eine komplett neue Weise von jurisitischer Beratung, welche Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geboten werden kann. Durch das Urteil des BGH können Versicherte, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 unterschrieben haben, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Marburg oder Troisdorf auch heute noch widerrufen. Wenn Sie in dem betroffenen Zeitraum ein Versicherungsverhältnis eingegangen sind und den Vertrag Ihrer Versicherung bereits gekündigt haben, können Sie unter Umständen Ihre Lebensversicherung in Marburg widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]