Lebensversicherung widerrufen Görlitz2019-04-05T07:49:44+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Görlitz

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge bietet es, die Lebensversicherung in Görlitz zu widerrufen?

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung müssen Sie vehemente Verluste einkalkulieren.

Alternativ können Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen das Widerrufen in Frage kommt und wieso es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person finanziell abzusichern. Verscheidet ein Versicherter, teilt die Versicherung an Hinterbliebene einen gewissen Geldbetrag aus. So können Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass Familienmitglieder wie Lebensgefährten oder Kinder auch nach ihrem Verscheiden versorgt werden.

Die Kapitallebensversicherung läuft nur bis zu einem festgesetzten Moment. Ein Musterbeispiel für eben erwähnten spezifischen Augenblick kann unter anderem der Renteneintritt sein. In die Kapitallebensversicherung werden in gleichen Abständen bestimmte Geldbeträge eingezahlt, die sich somit vermehren und verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, welcher später ausgeteilt wird.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Lange galten Kapitallebensversicherungen als populäre und tolle Investitionsmöglichkeit, weil dank hoher Zinssätze der Ausblick auf einen außerordentlich verlockenden Betrag ermöglicht wurde Dieser Punkt war das Attraktive an der Kapitallebensversicherung.

Aufgrund der niedrigen Zinssätze sind Lebensversicherungen in den letzten Jahren jedoch immer weniger ertragreich geworden. Gegenwärtig kann man mit Sicherheit sagen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Aufgrund der Gegebenheiten werden optionale Varianten zur Vermögensvermehrung bei den Versicherten stets populärer, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst schmerzfreisten Weg aus einer Versicherung suchen und immer öfter eine Lebensversicherung in Görlitz widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung auszusteigen

Weil alternative Möglichkeiten einer Vermögensmehrung in den letzten Jahren deutlich reizender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, möchten viele Versicherte aus ihrem Versicherungsverhältnis aussteigen. Dazu stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht. Die vorzeitige Auszahlung ist sehr wohl möglich bei einer Kapitallebensversicherung. Bedauerlicherweise muss hier dennoch hiesige Abstriche einkalkuliert werden. Hier wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, dem dem Versicherten letzten Endes zustehen würde. Ein Bestandteil der ohnehin gezahlten Beträge wird ebenfalls nicht ausgezahlt, damit der Versicherungsanbieter anfallende Gebühren decken kann. Zum Beispiel sind eben genannte Gebühren Gebühren für Verwaltung, Gebühren für die Stornierung und Abschlussgebühren sowie Provisionen. Zu jedem Augenblick kann man den Rückkaufswert der Versicherung erfragen, insofern sie sich die Kapitallebensversicherung in Görlitz oder Hilden ausschütten lassen wollen. Wie bei Kündigung vieler anderer Verträge, ist es ebenfalls bei Kündigung Ihrer Kapitallebensversicherung empfehlenswert, dass ein Anwalt nach juristischem Ratschlag gefragt wird Ein Anwalt kann Ihnen den perfekten Weg aus Ihrer Versicherung darlegen, während der Versicherungsanbieter versuchen wird, Vorteil daraus zu ziehen.

Das Vertragsverhältnis einer Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, jedoch geht bei einer Kündigung die gesamte bisher eingelagerte Geldsumme verloren. Sie können das Vertragsverhältnis einer Risikolebensversicherung kündigen. Hierbei muss allerdings eingeplant werden, dass dann der gänzlich bisher eingelagerte Geldbetrag abhanden kommt. Auch in diesem Fall muss allerdings mit einem gewaltigen Verlust von Kapital gerechnet werden. Wie bei der Auszahlung behält der Versicherungsanbieter auch in diesem Fall Beiträge ein für Provisionen sowie Gebühren. Durch Kündigung verwirkt unter anderem das Anrecht auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Die Summe, die Sie nach einer Kündigung tatsächlich ausgezahlt bekommen, wird somit eher sehr gering sein. Das Vermögen, das evtl. in alternative Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird somit merklich verringert.

Lebensversicherung widerrufen Görlitz

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sie haben passendere Optionen das eingezahlte Geld zurückzubekommen, wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen. Widerrufen Sie die Lebensversicherung, dann darf der Versicherungsanbieter ausschließlich Gebühren für Bearbeitung, das können bspw. Personalkosten sein, von angelagerten Beiträgen abziehen. Sämtliche sonstigen Gebühren und Provisionen erhalten Sie zurück. Nicht zu verachten ist außerdem auch das Detail, dass die gänzliche Rendite, die zum Ende ausgeteilt werden würde, ausgezahlt werden muss. Durch steigende Versicherungsbeträge sowie hohe Zinsen zu Beginn eines Vertrages ist die Ausbeute oft erfolgversprechend. Das Widerrufen der Lebensversicherung ist also die ideale Lösung und ermöglicht Ihnen, die Geldsumme danach in bessere Anlagemöglichkeiten anzulegen.

Auf Basis von mehreren Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf einer Lebensversicherung in Görlitz oder Hilden möglich. Unzählige Versicherugnsnehmer, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilssprüchen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu dieser Zeit haben die Versicherungsanbieter die Kunden fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht belehrt. Das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses ist i. d. R. 14 Tage lang möglich. Durch die Urteilssprechungen vom Bundesgerichtshof und fehlerhafter Kundenberatungen der Versicherungen haben zahlreiche Versicherungsnehmer selbst nach 24 Jahren noch die Opportunität, den Vertrag zu widerrufen. Dies benötigt auf Seiten der Mandanten ein ganz neues Bedürfnis an Beratung, auf welches die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Durch die Urteilssprüche des BGH können Versicherungsnehmer, die das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Görlitz oder Hilden auch aktuell noch widerrufen. Selbst wenn Sie ein Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung in dem betreffenden Zeitraum schon aufgekündigt haben, ist unter Umständen der Widerruf in Görlitz noch machbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]