Lebensversicherung widerrufen Freiburg im Breisgau2019-03-28T15:43:10+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Freiburg im Breisgau

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

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  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Freiburg im Breisgau widerrufen wird

Wird in Freiburg im Breisgau oder Krefeld das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung gekündigt, muss der Versicherungsnehmer meist einen herben Verlust des bis dato eingezahlten Geldes hinnehmen.

Sie können ein Vertragsverhältnis jedoch auch widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf des Vertrages der Lebensversicherung sinnvoll ist und wieso der Widerruf überhaupt möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Mit Hilfe der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todeseintritt wirtschaftlich gesichert. Stirbt ein Versicherungsnehmer, schüttet der Versicherungsanbieter an Hinterbliebene eine gewisse Summe aus. So wird sicher gestellt, dass auch nach dem Todeseintritt des Versicherungsnehmers keine finanzielle Probleme plagen.

Kapitallebensversicherungen laufen hingegen bis zu einem festgelegten Augenblick. Unter anderem kann dieser Moment das Erreichen eines bestimmten Alters oder der Renteneintritt sein. Indessen wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer gleichmäßig Geld eingezahlt, das sich anhäuft und verzinst wird, sodass jener Geldbetrag, welcher nach Verlauf der festgesetzten Dauer ausgeteilt wird, nach und nach mehr wird.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit behaupteten Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen damals eine hohe Summe in Aussicht stand. Dank der hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherte zur früheren Zeit einen verlockenden Eindruck.

Allerdings sind die Zinssätze in jüngster Vergangenheit kontinuierlich niedriger geworden, weshalb die Lebensversicherung unattraktiv geworden ist. Aktuell kann die Aussage getroffen werden, dass die Zinssätze in der nächsten Zeit nicht zunehmen werden. Andere Anlagemöglichkeiten erscheinen deshalb verlockender und regen Versicherungsnehmer dazu an, nach einem möglichst günstigem Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie bspw. das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus einer Lebensversicherung auszusteigen

Da alternative Möglichkeiten einer Geldmehrung in jüngster Vergangenheit viel attraktiver geworden sind als einen Vertrag für eine Lebensversicherung abzuschließen, wollen viele Versicherungsnehmer ihr Vertragsverhältnis beenden. Hierfür stehen Ihnen vielfältige Opportunitäten zur Auswahl.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung im Regelfall nicht. Bei der Kapitallebensversicherung sieht das jedoch anders aus, denn diese wird ausgezahlt. Versicherungsnehmer haben aber damit zu leben, dass sie große geldliche Verluste einfahren werden. An diesem Punkt wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, der am Ende des Versicherungszeitraumes entstehen könnte. Weiterhin wird die Versicherung einen großen Teil der eingezahlten Beträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Dies sind bspw. Gebühren für Verwaltung, Stornierung und Abschluss und Provisionen. Es besteht stets die Opportunität, den Rückkaufswert bei dem Versicherungsanbieter zu erfragen, wenn in Freiburg im Breisgau die Kapitallebensversicherung ausgezahlt werden soll. Es ist allerdings ratsamer, erst einmal einen Anwalt zu Rate zu ziehen und den Vertrag der Versicherung überprüfen zu lassen. Von dem Anwalt wird Ihnen der ideale Ausweg aus dem Vertragsverhältnis der Versicherung demonstriert, während die Versicherung versuchen wird, Vorzug daraus zu ziehen.

Die Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, allerdings geht bei einer Aufkündigung den kompletten bisher eingelagerten Geldbetrag verloren. Die Risikolebensversicherung ist kündbar. In diesem Fall muss aber beachtet werden, dass dann die komplett bis dato angelagerte Geldsumme verloren geht. Auch hier muss jedoch ein beträchtlicher Kapitalverlust einberechnet werden. Wie bei einer Auszahlung werden dieserfalls von dem Versicherungsanbieter Geldbeträge einbehalten, damit anfallende Provisionen, Gebühren et cetera gedeckt werden. Außerdem verfällt mit Ihrer Aufkündigung der Anspruch auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Gemessen an den Aufwendungen ist die Ausbeute nach der Aufkündigung mehr als gering. Folglich werden die finanziellen Mittel, die sie eventuell in weitere Möglichkeiten, um Geld zu vermehren, investieren wollen, signifikant vermindert.

Lebensversicherung widerrufen Freiburg im Breisgau

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie das Vertragsverhältnis widerrufen, bieten sich Ihnen passendere Optionen, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzuerhalten. Wird das Vertragsverhältnis widerrufen, dann darf die Versicherung lediglich Gebühren für Bearbeitung, das können unter anderem Personalkosten sein, von den eingezahlten Beträgen abziehen. Alle sonstigen Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen erhalten Sie erstattet. Falls Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, haben Sie alledem ungeachtet das Recht darauf, sich auch den erwirtschafteten Gewinn ausschützen zu lassen. Dank steigender Versicherungsbeiträge und hoher Zinsen zu Beginn des Vertrages ist die Ausbeute oft aussichtsvoll. So können Sie an einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur gewinnen und Ihr dank der Zinsen erzieltes Vermögen und die ursprünglich eingezahlten Beiträge in gewinn bringendere Anlageformen investieren.

Im Zuge mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf einer Lebensversicherung in Freiburg im Breisgau oder Krefeld realisierbar. Etliche Kunden, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom siebten 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu dieser Zeit haben die Versicherungsanbieter die Kunden fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch informiert. In der Regel besteht beim Abschluss eines Vertrages ein Recht auf Widerruf von 2 Wochen. Durch die Urteilssprechungen des BGH sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben viele Versicherungsnehmer selbst nach 24 Jahren noch die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu widerrufen. Durch die Opportunität der Widerrufung brauchen Klienten eine ganz neue Art von jurisitischer Beratung, welche Ihnen von der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro gewährleistet werden kann. Versicherte, welche den Vertrag ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben durch die Urteile des BGHs die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung in Freiburg im Breisgau oder Krefeld zu widerrufen. Auch wenn Sie einen Vertrag einer Lebensversicherung in dem betreffenden Zeitintervall bereits gekündigt haben, ist unter Umständen der Widerruf in Freiburg im Breisgau noch machbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]