Lebensversicherung widerrufen Dinslaken2019-04-01T10:20:40+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Dinslaken

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Dinslaken widerrufen wird

Wird in Dinslaken oder Aalen die Lebensversicherung aufgekündigt, muss der Versicherte in der Regel mit einem enormen Verlust des bisher eingezahlten Geldes rechnen.

Alternativ können Sie einen Vertrag widerrufen. Im Folgenden können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf des Vertrages der Lebensversicherung ratsam ist und wieso ein Widerruf überhaupt möglich ist.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht seinen wesentlichen Sinn darin, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Stirbt ein Versicherungsnehmer, teilt die Versicherung an die Hinterbliebenen einen bestimmten Betrag aus. Mit dieser Sache kann ein Versicherter dafür sorgen, dass bei unverhofftem Todeseintritt seinerseits Kinder sowie Ehepartner abgesichert sind

Kapitallebensversicherungen laufen im Gegensatz dazu bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt. Jener Augenblick kann z. B. das Erreichen eines bestimmten Alters oder der Eintritt in die Rente sein. In der Zwischenzeit wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten regelmäßig Geld angelegt, das sich zusammenträgt und verzinst wird, sodass jener Betrag, der nach Verlauf der festgesetzten Frist ausgeteilt wird, nach und nach ansteigt.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Lange Zeit wurden Kapitallebensversicherungen an erster Stelle als Investition genutzt, denn damals versprachen hohe Zinssätze ertragreiche Aussichten auf die spätere Auszahlung. Dadurch wirkten Kapitallebensversicherungen ausgesprochen ansprechend.

Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über stetig niedriger geworden, aus welchem Grund Lebensversicherungen unansehnlich geworden sind Gegenwärtig kann man problemlos sagen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Aufgrund der Umständen werden alternative Formen zur Vermehrung des Geldes bei den Versicherten stets beliebter, weswegen Versicherte den möglichst verlustlosen Weg aus ihrer Versicherung suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Dinslaken widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertrag einer Lebensversicherung

Versicherungsnehmer wollen aus den Verträgen der Lebensversicherung austreten, da übrige Anlagemöglichkeiten vielversprechender sind. Dafür stehen Ihnen einige Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Risikolebensversicherung wird grundsätzlich nicht ausgezahlt, bevor der Versicherungsnehmer verstorben ist. Das vorzeitige Auszahlen ist bei der Kapitallebensversicherung allerdings sehr wohl möglich. Versicherungsnehmer haben hierbei jedoch mit großen geldlichen Verlusten zu rechnen. Unter anderem wird nicht die Summe ausgeschüttet, welcher typischerweise dem Versicherten am Ende des Zeitraumes der Versicherung zustehen würde. Ein Teil der ohnehin eingezahlten Geldbeiträge wird ebenfalls nicht ausgezahlt, damit die Versicherung anfallende Gebühren decken kann. Das sind bspw. Gebühren für Stornierung, Verwaltung und Abschluss und Provisionen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Dinslaken oder Aalen demgegenüber verfrüht auszahlen lassen, können Sie sich über den Versicherungsrückkaufswert der Versicherung von Ihrem Versicherungsanbieter informieren lassen. Es ist jedoch ratsamer, an erster Stelle bei einem Anwalt nach juristischem Rat zu fragen und den Versicherungsvertrag überprüfen zu lassen. Der Anwalt wird Ihnen den bestmöglichen Weg aus einer Versicherung erklären, während der Versicherungsanbieter versuchen wird, selber den größten Gewinn daraus zu gewinnen.

Der Vertrag der Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, allerdings verlieren Sie bei der Kündigung die komplette bis dato eingezahlte Summe. Wenn Sie aus Dinslaken oder Aalen das Vertragsverhältnis aufkündigen, gibt es die Möglichkeit, einen Teil Ihrer angelagerten Beiträge zurückzubekommen. Auch hier ist jedoch mit einem außerordentlichen Verlust von Kapital zu rechnen. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Fall sämtliche anfallenden Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen von Ihrem angelagerten Geldbetrag abziehen. Durch Aufkündigung verwirkt des Weiteren das Recht auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Gemessen an den Aufwendungen ist der Ertrag nach einer Aufkündigung mehr als gering. Ihnen wird dadurch auch das Geld, welches Sie in alternative Möglichkeiten zum Geld vermehren stecken könnten, verringert.

Lebensversicherung widerrufen Dinslaken

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie das Vertragsverhältnis widerrufen, offerieren sich Ihnen passendere Optionen, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Widerrufen Sie den Vertrag, dann darf die Versicherung nur Gebühren für Bearbeitung, das können bspw. Personalkosten sein, von eingelagerten Beträgen abziehen. Sonstige Kostenfaktoren sowie Gebühren und Provisionen werden Ihnen erstattet. Falls Sie das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung widerrufen, haben Sie dennoch das Anrecht darauf, sich auch den erwirtschafteten Ertrag auszahlen zu lassen. Durch ansteigende Beiträge für die Versicherung und hohe Zinsen zu Beginn der Versicherungslaufzeit kann diese Rendite unter anderem hoch ausfallen und erfolgversprechend sein. Dank eines Widerrufes Ihres Vertrages können Sie profitieren und das bereits erwirtschaftete Kapital und zu Beginn eingezahlte Beträge in fündigere Anlageformen investieren.

Ein Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Dinslaken oder Aalen ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs möglich. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 und die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass jede Menge Kunden alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu der Zeit haben die Versicherungsanbieter ihre Kunden fehlerhaft oder gar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch belehrt. Der Widerruf eines Vertragsverhältnisses ist häufig 2 Wochen lang möglich. Dank des Urteils vom BGH und fehlerhafter Beratung der Kunden der Versicherungsanbieter haben diverse Versicherte sogar nach 24 Jahren noch die Opportunität, den Vertrag zu widerrufen. Auf Seiten von Mandanten benötigt das ein ganz neuen Wunsch an Beratung, auf den die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Dank der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes wird ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 unterschrieben haben, ihre Lebensversicherung in Dinslaken oder Aalen widerrufen können. Auch wenn Sie im betroffenen Zeitabschnitt eine Versicherung abgeschlossen haben und den Vertrag der Versicherung schon gekündigt haben, ist der Widerruf der Lebensversicherung in Dinslaken unter Umständen möglich.

Kontakt

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht

    Datenschutzerklärung:

    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]