Lebensversicherung widerrufen Detmold2019-04-01T10:14:51+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Detmold

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge hat es, in Detmold die Lebensversicherung zu widerrufen?

Wenn Sie aus Detmold oder Lüdenscheid in letzter Zeit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Versicherte zu kündigen, müssen Sie mit außerordentlichem Verlust Ihres bis jetzt angezahlten Geldes rechnen.

Optional hierzu können Sie die Lebensversicherung widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen ein Widerruf in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Mithilfe von der Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall wirtschaftlich abgesichert werden. Dabei wird der Betrag der Versicherung an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt, sobald der Versicherungsnehmer verschieden ist. Auf diese Weise können Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass Angehörige wie der Nachwuchs oder Ehepartner auch nach ihrem Tod versorgt werden.

Kapitallebensversicherungen laufen andererseits bis zu einem abgemachten Augenblick. Jener Zeitpunkt kann zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder der Eintritt in die Rente sein. Indessen werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge eingezahlt, welche sich anhäufen und verzinst werden, sodass jener Geldbetrag, der nach Verlauf der festgelegten Frist ausgeteilt wird, mit der Zeit mehr wird.

In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen

Lange galten Kapitallebensversicherungen als beliebte sowie tolle Anlagemöglichkeit, weil dank hoher Zinssätze die Aussicht auf einen besonder ansprechenden Geldbetrag gegeben wurde Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherte zu der damaligen Zeit sehr vielversprechend.

Lebensversicherungen sind aufgrund immer weiter sinkender Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger gewinn bringend geworden. Dieser Tage scheint es kaum so, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Andere Anlagemöglichkeiten erscheinen daher reizender und ermutigen Versicherte dazu, nach der besten Lösung für den Austieg aus dem Vertrag.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung

Attraktivere Anlagemöglichkeiten, um Vorsorge zu treffen oder Geld zu mehren, bewegen viele Versicherungsnehmer dazu das Vertragsverhältnis für die Lebensversicherung zu kündigen. Einige Opportunitäten für jenen Fall werden Ihnen offeriert.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht. Das vorzeitige Auszahlen ist bei der Kapitallebensversicherung jedoch sehr wohl möglich. Leider muss hier allerdings hiesige Abstriche eingerechnet werden. Unter anderem wird nicht die Geldsumme ausgezahlt, welcher typischerweise dem Versicherten am Ende des Versicherungszeitraumes zustehen würde. Im Übrigen wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beträge nicht auszahlen, um anfallende Gebühren decken zu können. Eben erwähnte Gebühren sind zum Beispiel Gebühren für Verwaltung, Stornierungsgebühren und Abschlussgebühren sowie Gewinnbeteiligungen. Es besteht jederzeit die Opportunität, den Wert des Rückkaufes bei der Versicherung in Erfahrung zu bringen, falls Sie sich die Kapitallebensversicherung in Detmold oder Lüdenscheid austeilen lassen möchten. Bei einer Auflösung eines Vertrages ist allerdings immer zu empfehlen, seinen Anwalt zu Rate zu ziehen, damit alles mühelos ablaufen kann. Ein Anwalt wird Ihnen den idealen Weg aus Ihrer Versicherung aufweisen, während Ihre Versicherung alles daran legen wird, selber den größtmöglichen Gewinn daraus zu schlagen.

Bei der Kündigung der Risikolebensversicherung verlieren Sie die gesamte bis dato eingelagerte Summe. Sie können Ihre Risikolebensversicherung kündigen. Hierbei muss aber beachtet werden, dass dann der komplett bis dahin eingezahlte Geldbetrag abhanden kommt. Auch hier muss allerdings ein beträchtlicher Verlust von Kapital einkalkuliert werden. Die Versicherung kann nämlich auch dieserfalls alle anfallenden Gebühren und Gewinnbeteiligungen von Ihrem eingelagerten Betrag abziehen. Durch Kündigung verwirkt ebenso der Anspruch auf die dank Zinsen erwirtschaftete Rendite. Gemessen an den Aufwendungen ist der Ertrag nach einer Kündigung mehr als gering. Ihnen wird auf diese Weise auch das Vermögen, was Sie in andere Anlagemöglichkeiten stecken könnten, verringert.

Lebensversicherung widerrufen Detmold

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen, offerieren sich Ihnen leistungsfähige Möglichkeiten, das eingezahlte Geld zurückzubekommen. Wird der Vertrag widerrufen, dann dürfen vom Versicherungsanbieter lediglich Bearbeitungsgebühren, wie Personalkosten, von angelagerten Beträgen abgezogen werden. Alle übrigen Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen bekommen Sie erstattet. Nicht zu verachten ist zudem auch der Punkt, dass die komplette Rendite, die zum Ende ausgeschüttet werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Verträge außergewöhnlich hoch waren sowie die Beträge für Versicherte zunehmend höher werden, fällt diese Geldsumme meistens sehr hoch aus Das Widerrufen der Lebensversicherung ist also die bestmögliche Lösung und ermöglicht Ihnen, die Geldsumme im Folgenden in bessere Möglichkeiten Vermögen anzulegen anzulegen.

Durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf der Lebensversicherung in Detmold oder Lüdenscheid erreichbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass jede Menge Kunden alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Klienten wurden von den Versicherungsunternehmen fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht informiert. I. d. R. ist das Widerrufen eines Vertrages 14 Tage lang möglich. Durch die Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes sowie fehlerhafter Beratung der Kunden der Versicherungsanbieter haben diverse Versicherungsnehmer sogar nach 24 Jahren noch die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Dies benötigt auf Seiten der Mandanten ein ganz neues Bedürfnis an Unterstützung, auf das die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Die Urteilssprechung des Bundesgerichtshofes ermöglicht, dass Versicherte, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 unterschrieben haben, den Vertrag ihrer Lebensversicherung in Detmold oder Lüdenscheid widerrufen können. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem angesprochenen eingegangen sein und ihn schon gekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Detmold oder Lüdenscheid widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]