Lebensversicherung widerrufen Brühl2019-04-05T10:11:19+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Brühl

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge hat es, wenn die Lebensversicherung in Brühl widerrufen wird?

Wenn Sie aus Brühl oder Bruchsal innerhalb der letzten Zeit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie einige andere Versicherte zu kündigen, geht dies meistens mit einem großen Verlust Ihres bis dato angelegten Geldes einher.

Sie können einen Vertrag jedoch auch widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen der Widerruf in Frage kommt und wieso es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abzusichern. Kommt es zu dem Tod des Versicherungsnehmers, teilt die Versicherung einen gewissen Betrag an einen oder weitere Hinterbliebene aus. Folglich kann ein Versicherungsnehmer sich darum kümmern, dass bei überraschendem Todeseintritt seinerseits die Familie abgesichert ist.

Die Kapitallebensversicherung läuft ausschließlich bis zu einem abgemachten Moment. Zum Beispiel kann dieser Zeitpunkt der Eintritt in die Rente oder das Erreichen eines definierten Lebensalters sein. In die Kapitallebensversicherung werden periodisch gewisse Geldbeträge eingezahlt, welche sich dadurch zunehmen sowie verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, der später ausgezahlt wird.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Lange galten Kapitallebensversicherungen als viel genutzte und gute Investitionsmöglichkeit, da durch hohe Zinssätze der Ausblick auf eine enorm verlockende Geldsumme möglich war Kapitallebensversicherungen wirkten dadurch besonders .

Wegen der niedrigen Zinssätze sind Lebensversicherungen immer weniger gewinnbringend geworden in jüngster Vergangenheit. Derzeitig lässt sich problemlos behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Optionale Möglichkeiten Geld anzulegen wirken deshalb reizender und spornen Versicherte dazu an, nach dem besten Weg aus einem Vertragsverhältnis ausfindig zu machen, indem sie zum Beispiel die Lebensversicherung in Brühl widerrufen.

Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung

Da optionale Möglichkeiten einer Vermögensanlage in den letzten Jahren deutlich reizender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, wollen viele Versicherungsnehmer ihr Vertragsverhältnis beenden. Ihnen stehen dafür unterschiedliche Opportunitäten zur Auswahl.

Eine Risikolebensversicherung kann grundsätzlich nicht ausgezahlt werden, bevor der Versicherungsnehmer verschieden ist. Im Sachverhalt einer Kapitallebensversicherung sieht das allerdings anders aus, denn diese wird ausgezahlt. Bedauerlicherweise muss hierbei dennoch große Einbußen eingerechnet werden. Zum einen wird nicht die Geldsumme, die zum Ende des Versicherungszeitraumes ausgezahlt werden würde, ausgezahlt. Obendrein wird die Versicherung einen großen Teil der eingezahlten Beiträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Diese Gebühren sind z. B. Gebühren für Verwaltung, Stornierungsgebühren und Gebühren für den Abschluss sowie Provisionen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Brühl oder Bruchsal demgegenüber vorzeitig auszahlen lassen, können Sie sich über den Versicherungsrückkaufswert Ihrer Versicherung von dem Versicherungsanbieter informieren lassen. Bei der Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist jedoch stets dazu zu raten, seinen Anwalt um Unterstützung zu bitten, damit alles störungsfrei ablaufen kann. Ein Anwalt wird Sie in diesem Fall unterstützen, perfekt aus dem Vertragsverhältnis auszutreten, während ein Versicherungsanbieter vorrangig daran interessiert ist, den größtmöglichen Profit daraus zu erzielen.

Der Vertrag der Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, allerdings geht bei einer Aufkündigung den kompletten bisher angelagerten Betrag verloren. Falls Sie aus Brühl oder Bruchsal den Vertrag kündigen, haben Sie die Opportunität, einen Teil Ihrer eingezahlten Beiträge zurückzubekommen. Mit großem Kapitalverlust muss auch hier kalkuliert werden. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch hierbei alle anfallenden Gebühren sowie Provisionen von Ihrem eingelagerten Geldbetrag abziehen. Außerdem verfällt mit der Kündigung Ihrerseits das Recht auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Auch dieserfalls ist der tatsächliche Betrag gemessen an den Aufwendungen sehr niedrig. Ihnen wird dadurch auch das Vermögen, was Sie in andere Möglichkeiten zum Vermögen anlegen stecken könnten, verringert.

Lebensversicherung widerrufen Brühl

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Denken Sie darüber nach, den Vertrag zu widerrufen, offerieren sich Ihnen bessere Möglichkeiten, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzuerhalten. Von Ihren eingelagerten Beiträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle eines Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie z. B. Personalkosten abziehen. Sämtliche weiteren Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Auf die Auszahlung der angesammelten Rendite haben Sie ebenfalls das Recht. Da die Zinsen zu Beginn älterer Vertragsverhältnisse hoch waren und Beträge für die Versicherung steigen, kann sich diese Rendite schon bezahlt machen und eine hohe Summe realisieren. Somit können Sie von einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur profitieren und Ihr durch die Zinsen erspartes Vermögen und ursprünglich eingezahlte Beiträge in gewinnbringendere Anlageformen investieren.

Das Widerrufen eines Vertrages einer Lebensversicherung in Brühl oder Bruchsal ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs erreichbar. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass etliche Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund dafür ist, dass die Verischerungsanbieter zu der Zeit ihre Klienten fehlerhaft oder überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch belehrt haben. I. d. R. gilt ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen bei Vertragsverhältnisses. Infolge der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes sowie der fehlerhaften Beratung für Klienten durch Versicherungsanbieter können etliche Versicherungsnehmer nun noch nach bis zu 24 Jahren den Vertrag widerrufen. Die für jegliche Schritte grundlegende Beratung kann Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro gegeben werden. Der Urteilsspruch des BGH macht möglich, dass Versicherungsnehmer, die die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, ihre Lebensversicherung in Brühl oder Bruchsal widerrufen können. Wenn Sie im eben erwähnten Zeitabschnitt ein Versicherungsverhältnis abgeschlossen haben und die Versicherung schon gekündigt haben, ist der Widerruf einer Lebensversicherung in Brühl unter Umständen machbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]