Lebensversicherung widerrufen
Brühl
Welche Vorzüge hat es, wenn die Lebensversicherung in Brühl widerrufen wird?
Wenn Sie aus Brühl oder Bruchsal innerhalb der letzten Zeit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie einige andere Versicherte zu kündigen, geht dies meistens mit einem großen Verlust Ihres bis dato angelegten Geldes einher.
Sie können einen Vertrag jedoch auch widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen der Widerruf in Frage kommt und wieso es möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abzusichern. Kommt es zu dem Tod des Versicherungsnehmers, teilt die Versicherung einen gewissen Betrag an einen oder weitere Hinterbliebene aus. Folglich kann ein Versicherungsnehmer sich darum kümmern, dass bei überraschendem Todeseintritt seinerseits die Familie abgesichert ist.
Die Kapitallebensversicherung läuft ausschließlich bis zu einem abgemachten Moment. Zum Beispiel kann dieser Zeitpunkt der Eintritt in die Rente oder das Erreichen eines definierten Lebensalters sein. In die Kapitallebensversicherung werden periodisch gewisse Geldbeträge eingezahlt, welche sich dadurch zunehmen sowie verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, der später ausgezahlt wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen
Lange galten Kapitallebensversicherungen als viel genutzte und gute Investitionsmöglichkeit, da durch hohe Zinssätze der Ausblick auf eine enorm verlockende Geldsumme möglich war Kapitallebensversicherungen wirkten dadurch besonders .
Wegen der niedrigen Zinssätze sind Lebensversicherungen immer weniger gewinnbringend geworden in jüngster Vergangenheit. Derzeitig lässt sich problemlos behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Optionale Möglichkeiten Geld anzulegen wirken deshalb reizender und spornen Versicherte dazu an, nach dem besten Weg aus einem Vertragsverhältnis ausfindig zu machen, indem sie zum Beispiel die Lebensversicherung in Brühl widerrufen.
Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung
Da optionale Möglichkeiten einer Vermögensanlage in den letzten Jahren deutlich reizender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, wollen viele Versicherungsnehmer ihr Vertragsverhältnis beenden. Ihnen stehen dafür unterschiedliche Opportunitäten zur Auswahl.
Lebensversicherung widerrufen Brühl
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Denken Sie darüber nach, den Vertrag zu widerrufen, offerieren sich Ihnen bessere Möglichkeiten, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzuerhalten. Von Ihren eingelagerten Beiträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle eines Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie z. B. Personalkosten abziehen. Sämtliche weiteren Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Auf die Auszahlung der angesammelten Rendite haben Sie ebenfalls das Recht. Da die Zinsen zu Beginn älterer Vertragsverhältnisse hoch waren und Beträge für die Versicherung steigen, kann sich diese Rendite schon bezahlt machen und eine hohe Summe realisieren. Somit können Sie von einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur profitieren und Ihr durch die Zinsen erspartes Vermögen und ursprünglich eingezahlte Beiträge in gewinnbringendere Anlageformen investieren.
Das Widerrufen eines Vertrages einer Lebensversicherung in Brühl oder Bruchsal ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs erreichbar. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass etliche Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund dafür ist, dass die Verischerungsanbieter zu der Zeit ihre Klienten fehlerhaft oder überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch belehrt haben. I. d. R. gilt ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen bei Vertragsverhältnisses. Infolge der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes sowie der fehlerhaften Beratung für Klienten durch Versicherungsanbieter können etliche Versicherungsnehmer nun noch nach bis zu 24 Jahren den Vertrag widerrufen. Die für jegliche Schritte grundlegende Beratung kann Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro gegeben werden. Der Urteilsspruch des BGH macht möglich, dass Versicherungsnehmer, die die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, ihre Lebensversicherung in Brühl oder Bruchsal widerrufen können. Wenn Sie im eben erwähnten Zeitabschnitt ein Versicherungsverhältnis abgeschlossen haben und die Versicherung schon gekündigt haben, ist der Widerruf einer Lebensversicherung in Brühl unter Umständen machbar.