Lebensversicherung widerrufen Böblingen2019-05-15T07:32:47+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Böblingen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welchen Nutzen hat es, wenn die Lebensversicherung in Böblingen widerrufen wird?

Wenn Sie aus Böblingen oder Erftstadt innerhalb der letzten Zeit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Personen aufzukündigen, geht dies oft mit einem großen Verlust des bis jetzt eingezahlten Geldes einher.

Optional können Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Alles Wichtige zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses in Frage kommt und weswegen Sie das Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie im folgenden Bericht nachvollziehen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung

Mithilfe der Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todeseintritt wirtschaftlich abgesichert werden. Kommt es zu dem Tod des Versicherten, wird ein gewisser Betrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt. Auf diese Weise können Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass Familienmitglieder wie Lebenspartner oder Kinder auch nach ihrem Todeseintritt versorgt werden.

Kapitallebensversicherungen laufen hingegen bis zu einem festgelegten Augenblick. Jener Zeitpunkt kann zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder der Renteneintritt sein. In regelmäßigen Abständen zahlt ein Versicherter Beiträge an die Versicherung, diese werden dann verzinst. In Folge dessen kann sich das Geld vermehren.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Lange dominierten die Kapitallebensversicherungen das Marktgebiet der Geldanlagen, da durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit eine hohe Geldsumme in Aussicht stand. Dank der hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer damals einen vielversprechenden Eindruck.

Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über kontinuierlich niedriger geworden, warum Lebensversicherungen reizlos geworden sind Man kann aktuell die Behauptung äußern, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht ansteigen werden. Andere Anlagemöglichkeiten wirken daher verlockender und regen Versicherte dazu an, nach dem besten Weg aus einem Vertrag ausfindig zu machen, indem sie z. B. den Vertrag der Lebensversicherung widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung

Andere Möglichkeiten Vermögen anzulegen, um Geld zu vermehren oder Vorsorge zu treffen, die verlockender sind, bewegen viele Versicherte dazu das Versicherungsverhältnis zu beenden. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Vor Verscheiden des Versicherungsnehmers ist es nicht möglich, die Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen. Im Sachverhalt einer Kapitallebensversicherung sieht das jedoch anders aus, denn jene wird ausgeschüttet. Versicherungsnehmer werden hierbei allerdings mit großen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Unter anderem wird nicht die Geldsumme ausgeschüttet, der normalerweise dem Versicherten am Ende des Versicherungszeitabschnittes zustehen würde. Außerdem wird die Versicherung einen großen Teil der eingezahlten Beiträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Eben genannte Gebühren zeichnen sich in Abgaben für die Stornierung, die Verwaltung, den Abschluss sowie für Provisionen ab. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, den Rückkaufswert bei dem Versicherungsanbieter in Erfahrung zu bringen, wenn Sie sich die Kapitallebensversicherung in Böblingen oder Erftstadt austeilen lassen möchten. Bei einer Vertragsauflösung ist es jedoch immer klug, einen Anwalt um Unterstützung zu fragen, um ohne Probleme alles abzuwickeln. Ein Anwalt wird Ihnen den optimalen Weg aus Ihrer Versicherung aufzeigen, während die Versicherung alles daran legen wird, selbst den größten Gewinn daraus zu gewinnen.

Bei Aufkündigung des Vertragsverhältnisses der Risikolebensversicherung verlieren Sie den gesamten bisher eingelagerten Betrag. Eine Risikolebensversicherung ist kündbar. Dieserfalls muss aber darauf geachtet werden, dass dann der komplett bisher eingelagerte Geldbetrag abhanden kommt. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall einen immensen Kapitalverlust einberechnen. Wie bei der Auszahlung werden an dieser Stelle von der Versicherung Geldbeträge einbehalten, damit fällig werdende Gewinnbeteiligungen, Gebühren und so weiter gedeckt werden. Außerdem verfällt mit Ihrer Aufkündigung das Anrecht auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Die Summe, die Ihnen nach der Kündigung wirklich ausgezahlt wird, ist folglich mitunter außerordentlich gering. Ihnen wird hierdurch auch das Vermögen, welches Sie in alternative Möglichkeiten zum Vermögen anlegen investieren könnten, gekürzt.

Lebensversicherung widerrufen Böblingen

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sie haben bessere Chancen Ihre Geldsumme zurückzubekommen, wenn Sie den Vertrag widerrufen. Von den angelagerten Beträgen kann die Versicherung im Falle eines Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie z. B. Kosten für das Personal abziehen. Zusätzliche Kosten und Gebühren sowie Provisionen werden Ihnen erstattet. Wenn Sie eine Lebensversicherung widerrufen, haben Sie im Übrigen das Recht darauf, auch den erzielten Ertrag zu erhalten. Weil die Zinsen am Anfang früherer Verträge hoch waren und Beiträge für die Versicherung ansteigen, ist jene Rendite häufig erfolgversprechend und heißt viel Geld. Ein Widerruf des Vertragesverhältnisses einer Lebensversicherung ist also die bestmögliche Lösung und ermöglicht Ihnen, den Betrag danach in ausgefeilte Möglichkeiten Geld anzulegen anzulegen.

Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Böblingen oder Erftstadt ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs möglich. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 und die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass mehrere Kunden alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund dafür ist, dass die Versicherungen zu dieser Zeit ihre Kunden fehlerhaft oder gar nicht über ihr Widerspruchsrecht informiert haben. Das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses ist i. d. R. 14 Tage lang möglich. Dank der Urteile vom BGH und fehlerhafter Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben unzählige Versicherungsnehmer selbst nach 24 Jahren noch die Chance, Ihr Vertragsverhältnis zu widerrufen. Durch die Opportunität des Widerrufens benötigen Klienten eine komplett neue Weise von jurisitischer Beratung, die Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Büro von Sachverständigern gewährleistet werden kann. Dank der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes wird ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung in Böblingen oder Erftstadt widerrufen können. Selbst wenn Sie eine Lebensversicherung in dem betroffenen Zeitraum bereits gekündigt haben, haben sie unter Umständen die Möglichkeit des Widerrufens in Böblingen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]