Lebensversicherung widerrufen Bergheim2019-04-01T10:34:48+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Bergheim

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile bietet es, die Lebensversicherung in Bergheim zu widerrufen?

Soll in Bergheim oder Friedrichshafen die Lebensversicherung gekündigt werden, muss der Versicherte meistens einen außerordentlichen Verlust des bis dato eingezahlten Geldes hinnehmen.

Alternativ dazu können Sie eine Lebensversicherung widerrufen. Alles Relevante zum Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages relevant ist und wieso Sie Ihr Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie hier nachlesen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Mit Hilfe der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abgesichert. Hierbei wird der Versicherungsbetrag an einen oder mehrere Begünstigte ausgeteilt, falls der Versicherungsnehmer gestorben ist. Versicherte können somit dafür sicherstellen, dass Angehörige wie Kinder oder Lebensgefährten auch nach ihrem Tod versorgt werden.

Die Kapitallebensversicherung läuft lediglich bis zu einem gewissen Augenblick. Beispiele für jenen Moment sind bspw. das Erreichen eines definierten Alters oder der Renteneintritt. Indessen werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten gleichmäßig Beiträge angelegt, welche sich anhäufen und verzinst werden, sodass jener Geldbetrag, der nach Ablauf der festgelegten Dauer ausgezahlt wird, allmählich ansteigt.

Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Lange Zeit wurden Kapitallebensversicherungen vorrangig zum Geld anlegen genutzt, denn früher versprachen hohe Zinssätze gewinn bringende Aussichten auf die spätere Auszahlung. Dieser Punkt war das Attraktive an einer Kapitallebensversicherung.

Lebensversicherungen sind aufgrund immer weiter sinkender Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger gewinnbringend geworden. Gegenwärtig lässt sich mit Sicherheit behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Durch die Rahmenbedingungen werden optionale Varianten der Geldvermehrung bei den Personen stets beliebter, weshalb Versicherte den möglichst verlustlosen Weg aus einer Versicherung suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Bergheim widerrufen.

Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung auszusteigen

Weil alternative Möglichkeiten der Vermögensmehrung in jüngster Vergangenheit viel reizender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, wollen viele Versicherte ihr Vertragsverhältnis beenden. Viele Möglichkeiten für diesen Sachverhalt werden Ihnen offeriert.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung im Regelfall nicht. Im Falle der Kapitallebensversicherung sieht das jedoch anders aus, denn diese wird ausgeschüttet. Leider muss hierbei dennoch hiesige Abstriche einkalkuliert werden. Unter anderem wird nicht die Geldsumme ausgeschüttet, der im Normalfall dem Versicherten zum Ende des Versicherungszeitabschnittes zustehen würde. Auch ein Großteil der durch den Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, da die Versicherung hiervon zuerst alle anfallenden Gebühren abzieht und behält. Diese Abgaben zeichnen sich in Gebühren für die Stornierung, die Verwaltung, den Abschluss sowie für Provisionen ab. Man kann zu jedem Zeitpunkt den Wert des Rückkaufes einer Versicherung erfragen, falls sie sich die Kapitallebensversicherung in Bergheim oder Friedrichshafen ausschütten lassen wollen. Wie bei der Aufkündigung einiger weiterer Vertragsverhältnisse, ist es auch bei Kündigung der Kapitallebensversicherung empfehlenswert, einen Anwalt zu Rate zu ziehen Ein Anwalt kann Ihnen den bestmöglichen Weg aus Ihrer Versicherung erklären, während Ihre Versicherung alles daran legen wird, selber den maximalen Gewinn daraus zu gewinnen.

Das Vertragsverhältnis einer Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, jedoch verlieren Sie bei einer Aufkündigung die volle bisher eingezahlte Geldsumme. Kündigen Sie aus Bergheim oder Friedrichshafen Ihr Vertragsverhältnis , dann können Sie einen Bestandteil eingezahlter Beträge zurückbekommen. Jedoch muss auch hier ein beträchtlicher Verlust einkalkuliert werden. Wie bei einer Auszahlung behält die Versicherung auch hier Beiträge ein für Gebühren und Gewinnbeteiligungen. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Gewinn haben Sie ebenfalls durch Aufkündigung kein Recht mehr. Auch in diesem Zusammenhang ist die reale Geldsumme gemessen an den Ausgabeen extrem niedrig. Das Vermögen, welches eventuell in sonstige Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird deshalb deutlich verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Bergheim

Warum ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung erhalten Sie ihr bis zu dem Zeitpunkt eingezahltes Geld zurück. Von Ihren eingezahlten Beiträgen darf die Versicherung im Falle eines Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie zum Beispiel Kosten für das Personal abziehen. Alle übrigen Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen erhalten Sie zurück. Nicht zu verachten ist zudem auch das Detail, dass der komplette Ertrag, welche am Ende ausgeschüttet werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Verträge außerordentlich hoch waren sowie die Beträge für Versicherte steigen, fällt die erwirtschaftete Summe meistens sehr hoch aus Somit können Sie an einem Widerruf des Vertages nur gewinnen und Ihr dank der Zinsen erzieltes Kapital und ursprünglich eingezahlte Beiträge in ertragreichere Formen der Anlage anlegen.

Ein Widerruf eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Bergheim oder Friedrichshafen ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs möglich. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass viele Versicherungsnehmer alten Verträgen, die der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Versicherte wurden von den Versicherungsunternehmen falsch oder gar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch aufgeklärt. Das Recht auf Widerspruch ist im Grunde 2 Wochen nutzbar. Dank der Urteilssprechungen des BGH sowie der falschen Kundenberatung durch Versicherungsanbieter können etliche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren den Vertrag widerrufen. Dank der Möglichkeit der Widerrufung benötigen Klienten eine vollkommen neue Form von jurisitischer Beratung, die Ihnen von der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Büro von Sachverständigern geboten werden kann. Versicherte, welche den Vertrag der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben dank der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes die Möglichkeit, die Lebensversicherung in Bergheim oder Friedrichshafen zu widerrufen. Sogar wenn Sie die Lebensversicherung in dem eben genannten Zeitabschnitt schon aufgekündigt haben, haben sie unter Umständen die Möglichkeit der Widerrufung in Bergheim.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]