Lebensversicherung widerrufen
Bergheim
Welche Vorteile bietet es, die Lebensversicherung in Bergheim zu widerrufen?
Soll in Bergheim oder Friedrichshafen die Lebensversicherung gekündigt werden, muss der Versicherte meistens einen außerordentlichen Verlust des bis dato eingezahlten Geldes hinnehmen.
Alternativ dazu können Sie eine Lebensversicherung widerrufen. Alles Relevante zum Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages relevant ist und wieso Sie Ihr Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie hier nachlesen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Mit Hilfe der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell abgesichert. Hierbei wird der Versicherungsbetrag an einen oder mehrere Begünstigte ausgeteilt, falls der Versicherungsnehmer gestorben ist. Versicherte können somit dafür sicherstellen, dass Angehörige wie Kinder oder Lebensgefährten auch nach ihrem Tod versorgt werden.
Die Kapitallebensversicherung läuft lediglich bis zu einem gewissen Augenblick. Beispiele für jenen Moment sind bspw. das Erreichen eines definierten Alters oder der Renteneintritt. Indessen werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten gleichmäßig Beiträge angelegt, welche sich anhäufen und verzinst werden, sodass jener Geldbetrag, der nach Ablauf der festgelegten Dauer ausgezahlt wird, allmählich ansteigt.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung
Lange Zeit wurden Kapitallebensversicherungen vorrangig zum Geld anlegen genutzt, denn früher versprachen hohe Zinssätze gewinn bringende Aussichten auf die spätere Auszahlung. Dieser Punkt war das Attraktive an einer Kapitallebensversicherung.
Lebensversicherungen sind aufgrund immer weiter sinkender Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger gewinnbringend geworden. Gegenwärtig lässt sich mit Sicherheit behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Durch die Rahmenbedingungen werden optionale Varianten der Geldvermehrung bei den Personen stets beliebter, weshalb Versicherte den möglichst verlustlosen Weg aus einer Versicherung suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Bergheim widerrufen.
Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung auszusteigen
Weil alternative Möglichkeiten der Vermögensmehrung in jüngster Vergangenheit viel reizender geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung einzugehen, wollen viele Versicherte ihr Vertragsverhältnis beenden. Viele Möglichkeiten für diesen Sachverhalt werden Ihnen offeriert.
Lebensversicherung widerrufen Bergheim
Warum ist das Widerrufen möglich?
Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung erhalten Sie ihr bis zu dem Zeitpunkt eingezahltes Geld zurück. Von Ihren eingezahlten Beiträgen darf die Versicherung im Falle eines Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie zum Beispiel Kosten für das Personal abziehen. Alle übrigen Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen erhalten Sie zurück. Nicht zu verachten ist zudem auch das Detail, dass der komplette Ertrag, welche am Ende ausgeschüttet werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Verträge außerordentlich hoch waren sowie die Beträge für Versicherte steigen, fällt die erwirtschaftete Summe meistens sehr hoch aus Somit können Sie an einem Widerruf des Vertages nur gewinnen und Ihr dank der Zinsen erzieltes Kapital und ursprünglich eingezahlte Beiträge in ertragreichere Formen der Anlage anlegen.
Ein Widerruf eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Bergheim oder Friedrichshafen ist dank mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofs möglich. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass viele Versicherungsnehmer alten Verträgen, die der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Versicherte wurden von den Versicherungsunternehmen falsch oder gar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch aufgeklärt. Das Recht auf Widerspruch ist im Grunde 2 Wochen nutzbar. Dank der Urteilssprechungen des BGH sowie der falschen Kundenberatung durch Versicherungsanbieter können etliche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren den Vertrag widerrufen. Dank der Möglichkeit der Widerrufung benötigen Klienten eine vollkommen neue Form von jurisitischer Beratung, die Ihnen von der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Büro von Sachverständigern geboten werden kann. Versicherte, welche den Vertrag der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben dank der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes die Möglichkeit, die Lebensversicherung in Bergheim oder Friedrichshafen zu widerrufen. Sogar wenn Sie die Lebensversicherung in dem eben genannten Zeitabschnitt schon aufgekündigt haben, haben sie unter Umständen die Möglichkeit der Widerrufung in Bergheim.