Lebensversicherung widerrufen Augsburg2019-03-28T15:34:00+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Augsburg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welchen Nutzen bietet es, in Augsburg die Lebensversicherung zu widerrufen?

Wird in Augsburg oder Wiesbaden die Lebensversicherung aufgekündigt, muss i. d. R. mit einem außerordentlichen Verlust des angelegten Geldes gerechnet werden.

Alternativ können Sie den Vertrag widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf des Vertrages Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und weshalb der Widerruf überhaupt möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung sieht sein wesentliches Ziel darin, Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell zu sichern. Verscheidet ein Versicherungsnehmer, teilt der Versicherungsanbieter an die Hinterbliebenen einen spezifischen Geldbetrag aus. Versicherungsnehmer können so dafür Sorge tragen, dass Angehörige wie Ehepartner oder der Nachwuchs auch nach ihrem Verscheiden versorgt werden.

Die Kapitallebensversicherung läuft ausschließlich bis zu einem abgemachten Moment. Ein Beispiel für eben gennanten abgemachten Zeitpunkt kann hier das Erreichen des Rentenalters sein. In der Zwischenzeit werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer gleichmäßig Beiträge eingezahlt, welche sich zusammentragen und verzinst werden, sodass jener Betrag, der nach Ablauf der festgelegten Dauer ausgezahlt wird, allmählich ansteigt.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Eine lange Zeit galten Kapitallebensversicherungen als populäre und gute Investitionsmöglichkeit, da durch hohe Zinssätze der Ausblick auf einen außergewöhnlich verlockenden Betrag möglich war Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer zu der damaligen Zeit sehr vielversprechend.

Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über stetig gesunken, warum Lebensversicherungen unattraktiv geworden sind Derzeitig lässt sich problemlos sagen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Versicherugnsnehmer versuchen infolgedessen möglichst günstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Augsburg zu widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung

Versicherte wollen aus Ihren Vertragsverhältnissen Ihrer Lebensversicherung aussteigen, weil übrige Anlagemöglichkeiten vielversprechender sind. Hierzu existieren einige Möglichkeiten.

Ausgeschüttet wird die Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht. Eine vorzeitige Auszahlung ist sehr wohl möglich bei der Kapitallebensversicherung. Versicherungsnehmer werden hierbei allerdings mit enormen geldlichen Verlusten rechnen müssen. Unterdies wird nicht nur nicht der Betrag ausgezahlt, der am Ende des Versicherungszeitraumes entstehen könnte. Obendrein wird die Versicherung einen Großteil der eingezahlten Beiträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Eben erwähnte Gebühren sind unter anderem Gebühren für die Stornierung, Verwaltungsgebühren und Abschlussgebühren sowie Provisionen. Sollten Sie sich andererseits Ihre Kapitallebensversicherung in Augsburg oder Wiesbaden verfrüht auszahlen lassen wollen, können Sie den Versicherungsrückkaufswert der Versicherung bei Ihrem Versicherungsanbieter in Erfahrung bringen. Wie bei der Kündigung einiger anderer Verträge, ist es auch bei der Aufkündigung Ihrer Kapitallebensversicherung ratsam, dass ein Anwalt nach juristischem Rat gefragt wird Eine Versicherung wird darauf aus sein, möglichst viel Geld einzubehalten, während Sie von einem Anwalt dabei Hilfe bekommen, den perfekten Weg aus einer Versicherung zu finden.

Eine Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, allerdings verlieren Sie bei der Aufkündigung die gesamte bis dato eingezahlte Geldsumme. Wenn Sie aus Augsburg oder Wiesbaden den Vertrag kündigen, existiert die Opportunität, einen Bestandteil der angelagerten Beiträge zurückzubekommen. Auch hierbei ist jedoch mit einem beträchtlichen Kapitalverlust zu rechnen. Die Versicherung kann nämlich auch in diesem Fall jegliche anfallenden Gewinnbeteiligungen und Gebühren von Ihrem angelagerten Geldbetrag abziehen. Des Weiteren verfällt mit Ihrer Kündigung der Anspruch auf die dank Zinsen erwirtschaftete Rendite. Auch in diesem Zusammenhang ist der tatsächliche Betrag gemessen an den Ausgabeen äußerst gering. In Folge dessen wird das Kapital, welches sie womöglich in andere Anlagemöglichkeiten investieren wollen, signifikant geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Augsburg

Warum ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung erhalten Sie Ihren bis dato eingelagerten Betrag zurück. Wird die Lebensversicherung widerrufen, dann darf der Versicherungsanbieter nur Bearbeitungsgebühren, wie Kosten für Personal, von eingezahlten Beiträgen abziehen. Alle anderen Gebühren sowie Provisionen bekommen Sie zurück. Auch auf die Ausschütung der erzielten Ausbeute haben Sie das Anrecht. Dank steigender Versicherungsbeiträge sowie hoher Zinsen zu Anfang Ihrer Versicherungslaufzeit ist die Ausbeute oft lohnenswert. Somit können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr dank der Zinsen erwirtschaftetes Kapital und ursprünglich eingezahlte Beiträge in gewinnbringendere Formen der Anlage anlegen.

Auf Basis von mehreren Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf eines Vertragsverhältnisses der Lebensversicherung in Augsburg oder Wiesbaden ausführbar. Das Urteil Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass zahlreiche Versicherungsnehmer alten Verträgen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu jener Zeit wurden Klienten von den Versicherungsanbietern falsch oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht informiert. I. d. R. ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnsises 14 Tage lang möglich. Durch die Urteile vom BGH und fehlerhafter Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben viele Versicherungsnehmer sogar nach 24 Jahren noch die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Das bietet auf Seiten von Mandanten ein ganz neues Bedürfnis an Unterstützung, das die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro decken kann. Die Urteilssprechung des BGH ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, die ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Augsburg oder Wiesbaden widerrufen können. Auch wenn Sie ein Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in dem betreffenden Zeitintervall schon aufgekündigt haben, ist unter Umständen der Widerruf in Augsburg noch realisierbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]