Lebensversicherung widerrufen
Aachen
Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Aachen widerrufen wird
Wenn Sie aus Aachen oder Magdeburg in letzter Zeit überlegt haben, die Lebensversicherung wie viele andere Personen aufzukündigen, müssen Sie einen außerordentlichen Verlust Ihres bisher angelegten Geldes erwarten.
Optional können Sie einen Vertrag widerrufen. Alles zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages in Frage kommt und warum Sie Ihre Versicherung widerrufen sollten, können Sie hier nachvollziehen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Der Zweck einer Risikolebensversicherung ist in der Regel die finanzielle Sicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach dem Todeseintritt des Versicherten. Stirbt ein Versicherter, schüttet der Versicherungsanbieter an Hinterbliebene einen gewissen Betrag aus. Demzufolge kann ein Versicherter sich darum kümmern, dass bei überraschendem Todeseintritt seinerseits die Familie abgesichert ist.
Die Kapitallebensversicherung läuft lediglich bis zu einem festgesetzten Augenblick. Exempel für einen Zeitpunkt sind zum Beispiel der Eintritt in die Rente das Erreichen eines definierten Alters. Regelmäßig zahlt ein Versicherungsnehmer Geld an die Versicherung, diese werden dann verzinst. Auf diese Weise kann sich die Geldsumme vermehren.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen
Lange Zeit wurden Kapitallebensversicherungen vorrangig zum Geld vermehren benutzt, weil zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vertrages hohe Zinssätze einen Ausblick auf die Austeilung eines hohen Geldbetrages versprachen. Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer damals sehr vielversprechend.
Weil die Zinssätze in jüngster Vergangenheit allerdings immer weiter runtergingen, wurde die Kapitallebensversicherung immer mehr und mehr unpopulär. Momentan lässt sich unproblematisch behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Versicherte versuchen deshalb tunlichst kostengünstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich daher dafür die Lebensversicherung in Aachen zu widerrufen.
Die herkömmlichen Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung herauszukommen
Da optionale Opportunitäten einer Geldvermehrung in jüngster Vergangenheit deutlich ansprechender geworden sind als eine Lebensversicherung, wollen viele Versicherungsnehmer ihr Versicherungsverhältnis beenden. Ihnen stehen hierfür diverse Möglichkeiten zur Auswahl.
Lebensversicherung widerrufen Aachen
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung bekommen Sie Ihren bis jetzt eingelagerten Geldbetrag zurück. Von den von Ihnen eingelagerten Beträgen kann die Versicherung im Falle eines Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie zum Beispiel Kosten für das Personal abziehen. Alle zusätzlichen Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen bekommen Sie erstattet. Falls Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, haben Sie dennoch das Recht darauf, auch den erzielten Ertrag ausgeschüttet zu bekommen. Da die Zinsen zu Beginn früherer Vertragsverhältnisse hoch waren und die Beiträge für die Versicherung ansteigen, ist jene Ausbeute des Öfteren lohnend und bringt viel Geld. Somit können Sie an einem Widerruf des Vertages nur gewinnen und Ihr durch die Zinsen erzieltes Vermögen und die ursprünglich eingezahlten Beträge in lukrativere Anlageformen anlegen.
Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Aachen oder Magdeburg ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs ausführbar. Diverse Versicherugnsnehmer, die an alte Verträge gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu jenem Zeitpunkt haben die Versicherungen die Klienten fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über ihr Widerspruchsrecht belehrt. In der Regel gilt ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen bei Vertragsverhältnisses. Infolge der Urteilssprechungen des BGH sowie der falschen Kundenberatung durch Versicherungen können zahlreiche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren den Vertrag widerrufen. Auf Seiten der Mandanten benötigt das ein ganz neues Bedürfnis an Beratung, auf das die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Die Urteilssprechung des BGH macht möglich, dass Versicherungsnehmer, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag ihrer Lebensversicherung in Aachen oder Magdeburg widerrufen können. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem angesprochenen eingegangen sein und ihn bereits aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Aachen oder Magdeburg widerrufen.