LAG Hamm: Nach Beleidigung des Arbeitgebers via Facebook ist fristlose Kündigung eines Ausbildungsvertrages zulässig

Von |2012-10-15T16:21:57+01:0015.10.2012|Kategorien: Social Media|1 Kommentar

Rechtsnorm: § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBi; § 626 Abs. 1 BGB Mit Urteil vom 10.10.2012 (Az. 3 Sa 644/12) hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Ausbildungsvertrages seitens des Arbeitgebers dann zulässig ist, wenn sich der Auszubildende zuvor via Social Media (Facebook) beleidigend über seinen Arbeitgeber äußerte. Zum Sachverhalt: Streitgegenstand [...]