Schufa Eintrag löschen2019-01-18T10:52:53+01:00
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Negative Schufaeinträge löschen lassen

Ein Negativeintrag bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunft wie Creditreform, Bürgel, Infoscore ect. hat erhebliche Auswirkungen für den Betroffenen bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben. Konsequenz kann z. B. die Versagung eines Kredit- oder Leasingvertrags sein, aber auch die Weigerung des Vermieters, einen Mietvertrag abzuschließen.

Nach der Gesetzeslage sind negative Schufaeinträge nur unter bestimmten Umständen zulässig, wobei es für einen juristischen Laien oftmals schwierig ist zu erkennen, ob der Negativeintrag zu Unrecht erfolgte. Auch gibt es bei bestimmten Forderungen die Möglichkeit, diese kurzfristig löschen zu lassen, selbst wenn sie ursprünglich berechtigt waren. Wichtig ist, dass schnell gehandelt wird, da teilweise Fristen laufen.

Die Anwaltskanzlei Dr. Thorsten Graf unterstützt Sie in allen Phasen zur Löschung des Negativeintrags. Dies betrifft die Korrespondenz mit der Schufa (oder anderen Auskunfteien), mit dem Gläubiger, der die Eintragung veranlasst hat. Denn gerade der Gläubiger (z. B. die Bank, der Mobilfunkanbieter) muss gewisse Spielregeln einhalten, wenn er Negativtatsachen an die Schufa meldet. Stichwort: Datenschutz. Aber auch bei der etwaig notwendig werdenden gerichtlichen Auseinandersetzung unterstützen wir Sie. Denn es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, gegen die Eintragung bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Damit kann eine kurzfristige Löschung des Eintrags erzwungen werden. Da dabei einige Formalitäten zu beachten sind, sollte ein Betroffener sich dabei immer anwaltlich beraten lassen.

Die Kanzlei Dr. Thorsten Graf hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Schufa Einträge gelöscht. Eine entsprechende Expertise ist also vorhanden.

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Rechtsanwalt Dr. Graf

Telefon: 05221 / 1 87 99 40

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