Der Widerrufsjoker lebt. Vor rund 2 Jahren gab es zwar eine Gesetzesänderung, die die Rechte der Verbraucher rückwirkend und auch für zukünftige Verträge massiv einschränkt. Anstelle eines ewigen Widerrufsrechts wurde dieses für bestimmte Fälle auf einen Zeitraum von einem Jahr und 14 Tagen begrenzt. Dennoch gibt es immer noch einen großen Anwendungsbereich für die Ausübung des Widerrufsrechts, um aus teuren Darlehensverträgen aussteigen und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung einen neuen Kreditvertrag zu günstigeren Konditionen abschließen zu können.

Wichtig ist als erstes die Prüfung, in welchen Zeitraum jetzt noch widerrufbare Darlehensverträge fallen müssen. Tatsache ist, dass Kredite, die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, jetzt nicht mehr widerrufen werden können. Die absolute Widerrufsfrist für derartige Verträge von einem Jahr und 14 Tagen ist abgelaufen.

Gemäß § 356 b BGB gilt die Begrenzung der Widerrufsfrist auf diesen Zeitraum von einem Jahr und 14 Tagen allerdings nur für Verträge ab dem 21.03.2016. Das bedeutet, dass das ewige Widerrufsrecht für Kreditverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden, weiter gilt.

Daneben gilt die zeitliche Begrenzung und rückwirkende Einschränkung des Widerrufsrechts nur bei Immobiliendarlehensverträgen. Bei sonstigen Kreditverträgen, z.B. für den Kauf von Verbrauchsgütern (Beispiel Autokredit), ist dies nicht der Fall.

Voraussetzung für das Bestehen eines Widerrufsrechts ist ein Fehler in der Widerrufsbelehrung oder in anderen Teilen des Vertrages. Die Fehlerquellen sind vielfältig; der Anwendungsbereich des Widerrufsjokers entsprechend groß.

Die Kanzlei Dr. Graf beschäftigt sich seit vielen Jahren erfolgreich mit dem Widerruf von Darlehensverträgen. Der Widerruf kann von dem Mandanten selbst ausgeübt werden. Allerdings wird der Widerruf in der Regel von den Kreditinstituten zurückgewiesen. Spätestens dann ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung der Ansprüche sinnvoll und notwendig.

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung kann überprüft werden, ob Ihr Darlehensvertrag noch in den allgemeinen Zeitraum eines möglichen Widerrufs fällt und ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Widerrufsbelehrung oder andere damit im Zusammenhang stehende Klauseln des Darlehensvertrages unwirksam sind.

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