Um seinen Diesel PKW wieder loszuwerden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann man gegen den Verkäufer vorgehen, also das Autohaus. Zum anderen gibt es auch die Möglichkeit, den Hersteller direkt in Anspruch zu nehmen. Natürlich kann man mit beiden Möglichkeiten Erfolg haben. Gemeinsam ist die Berufung darauf, dass eine Schummel-Software eingesetzt wurde. Rechtsgrundlage sind Gewährleistungsvorschriften sowie solche aus dem Bereich des Schadensersatzrechts.

Ein ganz anderer Ansatz ergibt sich aus dem Kreditwiderrufsrecht. Diese Möglichkeit greift natürlich nur, wenn der Pkw Kauf über ein Autohaus erfolgte und dabei die Bank des Herstellers für ein Kredit in Anspruch genommen wurde. Dann handelt es sich bei dem Kaufvertrag über den PKW sowie dem Darlehensvertrag um verbundene Geschäfte. Wenn der Kreditvertrag wirksam widerrufen wird, ist auch der Diesel PKW Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Man kennt diese Fälle aus dem Bereich des normalen Kreditwiderrufs. Dort haben Verbraucher ganz erhebliche Erfolge damit erzielt, bei unwirksamen Widerrufsbelehrungen auch Jahre nach Vertragsabschluss noch einen wirksamen Widerruf zu erklären.

Dieses Vorgehen bietet mehrere Vorteile:
Dem Autohersteller muss kein Betrug nachgewiesen werden. Es kommt ganz einfach darauf an, ob die formalen Vorgaben des Gesetzgebers zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung eingehalten wurden oder nicht. Außerdem vermeidet man einen systembedingten Nachteil, den eine Rückabwicklung nach Gewährleistungsrecht oder Schadensersatzrecht nach sich zieht: Für die gefahrene Kilometer muss der Käufer dort nämlich eine Nutzungsentschädigung zahlen. Dies ist bei einer Rückabwicklung nach Ausübung des Widerrufsrechts für Verträge ab dem 13. Juni 2014 nicht der Fall. Denn zu diesem Zeitpunktentsprechende verbraucherrechtliche Vorschriften in Kraft. Es müssen nur die Zinsen gezahlt werden. Das ist natürlich äußerst günstig für den Käufer.

Die Anwaltskanzlei Dr. Thorsten Graf berät schon seit vielen Jahren Verbraucher im Bereich des Kreditwiderrufs. Sind sie auch Fahrer eines Diesel-PKW und wollen diesen wieder loswerden? Wir prüfen für Sie die Möglichkeiten, die sich in ihren konkreten Fall ergeben und setzen die Ihnen zustehenden Rechte durch.

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