Ab dem 1.8.2012 treten wichtige Änderungen für Shopbetreiber in Kraft. Eine Regelung im Fernabsatzrecht wird um entscheidende Klauseln ergänzt. Konsequenz:  Die Bestellseite muss umgestaltet werden. Es sind auch Änderungen bei den AGB notwendig. Wer sich nicht daran hält, muss mit Abmahnungen von Mitbewerbern rechnen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade Shopbetreiber sehr häufig mit Abmahnungen zu tun haben, weil bestimmte Hinweispflichten nicht eingehalten werden. Eine zusätzliche Brisanz erhält das Thema, weil man mit Verbrauchern Verträge im Onlinebereich nur noch wirksam abschließen kann, wenn das gesetzlich vorgeschriebene Vokabular verwendet wird! Ansonsten kommt gar kein wirksamer Vertrag zustande, selbst wenn es bereits zu einer Bezahlung und Zusendung der Ware gekommen ist. Hintergrund: Missbräuche von Abofallenbetreibern. Der Verbraucher soll ganz deutlich darauf hinwiesen werden, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht.

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor. Wir beraten Sie. Ansprechpartner Dr. Thorsten Graf erreichen Sie telefonisch über 05221 1 87 99 40 oder per Email: graf@-dr-graf.de