Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. mahnt derzeit Ebay-Anbieter und Betreiber von Onlineshops wegen des Verkaufs von Nebelscheinwerfern und Tagfahrleuten ohne Bauartgenehmigung wg. eines Verstoßes gegen § 49a Abs. 6 StVZO i. V. m. § 22a Abs. 1 Nr. 18 StVZO und damit wg. Wettbewerbsverstoß aus § 4 Nr. 11 UWG ab. Vor Abgabe einer etwaigen Unterlassungserklärung sollten Betroffene sich anwaltlich beraten lassen.

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