Die Frage, ob gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen, bleibt immer noch aktuell, obwohl der EuGH in seiner JuSoft-Entscheidung dazu Grundsätzliches festgestellt hat. So hat das LG Hamburg am 25.10.2013 in dem Fall SusanSoftware ./. SAP (Aktenzeichen 315 O 449/12) entschieden, dass ein in den AGB von SAP enthaltener Zustimmungsvorbehalt unzulässig und damit unwirksam sei. Die Klausel wurde als wettbewerbswidrig angesehen.

Das Urteil verwundert nicht, da es in Übereinstimmung mit der EuGH-Rechtsprechung steht. Es bedeutet für die Unternehmen, die mit Gebrauchtsoftware handeln, ein weiteres Stück Rechtssicherheit. Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor.

Falls Sie Fragen zum Software-Recht haben, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf zur Verfügung.

Rufen Sie an:  05221 / 1879940 oder schreiben Sie eine E-Mail        info@ra-dr-graf.de