In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich es immer wieder:

Kurze Zeit nach Veröffentlichung von mir vorgenommener Markenanmeldungen oder Geschmacksmusteranmeldungen erhalten meine Mandanten direkt Mitteilungen von verschiedenen angeblichen offiziellen Institutionen. Unter immer wieder neuen, fantasievollen Bezeichnungen werden die Mandanten dazu aufgefordert, angeblich amtliche Gebühren für die Registrierung zu zahlen. Die Schreiben sind so aufgemacht, als wenn sie von der WIPO, vom DPMA oder anderen Markenämtern stammten. Es ist im Einzelnen aufgeführt das Datum der Veröffentlichung, der Registrierung, die Registrierungsnummer, eine Reproduktion der Abbildung der Marke.

Beispielhaft zu nennen ist WIPP – World Intellectual Property Publishers oder International Patent and Trademark Service.

Zum Glück informieren mich meine Mandanten zumeist rechtzeitig, bevor sie Zahlungen vornehmen. Das Geld zurückzubekommen dürfte so gut wie aussichtslos sein.

Selbst das DPMA und die WIPO warnen bereits vor derartigen Betrügerschreiben.