Viele Oldtimer werden heutzutage als „restauriert“ angeboten. Dabei wird unter Privatleuten gleichzeitig die Gewährleistung ausgeschlossen. Damit – könnte man meinen – ist man in Bezug auf die Geltendmachung von Rostschäden etc. abgesichert. Allerdings gilt es zu beachten, dass Gewährleistungsausschlüsse nicht für zugesicherte Eigenschaften einer Sache gelten. Die Frage ist nun, welche zugesicherte Eigenschaft mit dem Begriff „restauriert“ erfasst wird. Dazu gibt es eine Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahre 1997, die immer noch aktuell ist. Das OLG Köln nimmt dabei an, dass der Begriff der Restaurierung nicht mehr als bloße allgemeine Anpreisung der Kaufsache angesehen werden kann, hinter der sich letztlich kein konkreter Inhalt verberge:

Vielmehr darf ein Käufer eines ausdrücklich als „restauriert“ angepriesenen historischen Fahrzeugs davon ausgehen, dass eine grundlegende, sorgfältige und fachmännisch ausgeführte Überholung des Fahrzeugs vorliegt, bei der insbesondere eine vollständige Befreiung von Rost und einem Schutz vor baldigem erneutem Rostbefall erfolgt ist. Wenn der Beklagte also nunmehr im Hinblick auf das hohe Alter des Fahrzeugs von einem „üblichen“ Zustand spricht, setzt er sich in Widerspruch zu seinem früheren Handeln, wonach genau dies nicht zu erwarten war.

Wenn man als Verkäufer also den Begriff „restauriert“ verwendet, sollte man gleichzeitig klarstellen, was sich genau dahinter verbirgt und was nicht. So wäre z.B. ein Hinweis darauf, dass eine Untersuchung der Hohlräume des Fahrzeugs und einer Restaurierung insoweit nicht stattgefunden hat. Vielfach wird nur eine Neulackierung vorgenommen oder es wird in Teilbereichen etwas geschweißt.

Falls nämlich eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haftet man auch als Privatmann für den Zeitraum von zwei Jahren für entsprechende Mängel.

OLG Köln, Urteil vom 26.05.1997, Aktenzeichen – 7 U 185/96 -.

Falls Sie mehr Informationen oder eine Beratung wünschen, steht Ihnen Ansprechpartner Dr. Thorsten Graf unter 05221/1879940 oder per E-Mail unter info@-dr-graf.de zur Verfügung.

26.06.2012