Rechtsnorm: § 35 Berliner Hochschulgesetz

Mit Beschluss vom 04.09.2012 (Az. 3 L 216.12) hat das VG Berlin dem Gutschein-Händler Groupon untersagt, weiterhin gegen Zahlung Gutscheine für bestimmte Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentitel der „Miami Life Development Church“ anzubieten.

Zum Sachverhalt:

Die Antragstellerin Groupon bietet Verbrauchern über ihre Internetseite unterschiedlichste Gutscheine an. Unter anderem bot sie am 14.05.2012 auch Gutscheine der „Miami Life Development Church“ zur Ausstellung von Ehrendoktor- bzw. Ehrenprofessorenzertifikaten an. So war ein Ehrendoktor- war zum Preis von 39 Euro und ein Ehrenprofessorentitel für 49 Euro zu erwerben. Den Gutscheinerwerbern wurde nach Übersendung des Gutscheins auf den Internetseiten der amerikanischen Kirche in deutscher Sprache die Möglichkeit eingeräumt, aus einer Vielzahl unterschiedlicher „Fachbereiche“ einen Bereich auszuwählen. Angeboten wurden u.a. die „Fachbereiche“ „Exorcism“, „Immortality“, „Ufology“, „Feng Shui“, „Angel Therapy“, „Gospel Music“, „Homeopathie“, „Parapsychology“ und „Motivation“.

Die Antragsgegnerin untersagte Groupon mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 07.06.2012, weiterhin Gutscheine zum Kauf anzubieten, mittels derer man Anspruch auf die Ausstellung einer „Urkunde“ erhält, die Hochschulgraden bzw. Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich seien.

Groupon vertrat demgegenüber die Ansicht, wegen der scherzhaften Richtung der möglichen Fachbereiche bestehe vorliegend keine Gefahr einer Verwechslung mit tatsächlichen Fachbereichen deutscher Hochschulen.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag Groupons nun ab.

Die Presseerklärung der Berliner Senatsverwaltung vom 10.09.2012 geht wie folgt auf die Entscheidungsgründe des Gerichts ein:

„Die Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien, sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen. Nach diesem Maßstab seien die von der „Miami Life Development Church“ vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden bzw. Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. Die für die Titelvergabe zur Auswahl stehenden, angeblich kirchlichen „Fachbereiche“ wiesen eine deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung „Psychic Sciences“ von einem flüchtigen Betrachter leicht mit „Psychologie“ verwechselt werden. Andere „Fachbereiche“ besäßen zwar bei Übersetzung in die deutsche Sprache offensichtlich keine Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen; die Beurteilung setze aber differenzierte Englischkenntnisse voraus, über die der durchschnittliche Betrachter nicht verfüge. Bei bloß oberflächlicher Betrachtung sei daher gerade nicht ohne weiteres erkennbar, dass es sich bei den Titeln um „Phantasiegebilde“ bzw. „Scherzartikel“ handele.

Kommentar:

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Groupon steht das Rechtsmittel der Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg zu.