Viele Abmahnungen in der Vergangenheit sind darauf zurückzuführen, dass zum Beispiel im Bereich der Widerrufsbelehrung eine veraltete Fassung verwendet wird. So finden sich derzeit immer noch Widerrufsbelehrungen, die noch nicht einmal auf den Stand der letzten Gesetzesänderung aus dem Jahre 2010 sind. Natürlich gibt es auch immer wieder Gerichtsurteile, die Änderungen am Text der Widerrufsbelehrung oder zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erforderlich machen. Die berechtigte Frage von Mandanten lautet daher: wie kann ich auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetz bleiben? Dafür bietet sich eine so genannte Update-Service an. Im Rahmen dieses Services informiert Sie unsere Kanzlei rechtzeitig über Änderungen und stellt ihnen die entsprechenden geänderten Texte zur Verfügung. Bedenken Sie, dass eine durchschnittliche Abmahnung Kosten von circa 600 bis 800 € verursacht. Die nächste Änderung der Widerrufsbelehrung ist bereits auf dem Weg durch das Gesetzgebungsverfahren und wird in absehbarer Zeit aktuell werden.
Update-Service für Betreiber von Webshops und Ebay-Anbieter
Von Dr. Graf|2011-03-16T10:41:56+01:0016.03.2011|Kategorien: Abmahnung, eBay und Onlineshops, Wettbewerbsrecht|Kommentare deaktiviert für Update-Service für Betreiber von Webshops und Ebay-Anbieter