Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchwagenhandel / Oldtimerhandel

Von |2013-07-18T17:22:10+01:0018.07.2013|Kategorien: AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Oldtimerrecht|Tags: |0 Kommentare

  Am 29.05.2013 hat der BGH sich mit Klauseln in AGB von Gebrauchtwagenhändlern beschäftigt, die die sogenannte Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen. Das Gesetz sieht vom Grundsatz her eine zweijährige Verjährungsfrist vor. In dieser Zeit können Mängel am Fahrzeug beim Verkäufer geltend gemacht werden.  Diese Frist kann in Ausnahmefällen auf ein Jahr verkürzt werden, so [...]