Auskunftsanspruch gegenüber Bewertungsplattform-Betreiber?
Seit geraumer Zeit gibt es verschiedenste Bewertungsplattformen, so auch für Ärzte, z. B. sanego.de. Diese dienen einem wichtigen Informationsinteresse der Verbraucher und sind grundsätzlich zulässig. Das haben oberste Gerichte im Zusammenhang mit Lehrer-Bewertungsportalen bestätigt (spickmich.de). Unzutreffene, das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletztende (verleumderische) Äußerungen müssen nach einem von der Rechtsprechung entwickelten Verfahren behandelt und letztlich gelöscht werden. [...]