OLG Koblenz: Werbung für Fitnesssandalen durch Warenhaus
Rechtsnormen: §§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 2; 3 Abs. 1; 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG Mit Urteil vom 10.01.2013 (Az. 9 U 922/12) hat das OLG Koblenz entschieden, dass die Werbung eines Warenhauses, wonach Sandalen geeignet seien, Cellulite vorzubeugen, eine gute Haltung zu unterstützen und die Muskulatur zu kräftigen, dann unzulässig ist, wenn [...]