BGH zum Kaufrücktritt bei Mängel

Von |2015-02-22T22:01:10+01:0024.06.2014|Kategorien: Kaufvertragsrecht|Tags: |0 Kommentare

Nicht jeder Mangel berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Zunächst einmal muss dem Verkäufer natürlich die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Wenn aber zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und die Rückforderung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes verlangen. Manchmal wendet der Verkäufer allerdings ein, dass es sich nur um einen [...]