Achtung bei Werbung mit „LowCarb“ oder „mit wenig Kohlenhydraten“ für Nahrungsmittel

Von |2014-09-11T17:50:25+01:0011.09.2014|Kategorien: Health Claims Verordnung, Wettbewerbsrecht|Tags: |0 Kommentare

  Die EU macht es (un)möglich: Ein Müslihersteller darf für sein kohlenhydratreduziertes Müsli nicht damit werben, dass es sich um ein „LowCarb“-Müsli handele „mit wenig Kohlenhydraten“. Auf den ersten Blick möchte man meinen, dass diese Werbung zulässig ist, wenn sie der Wahrheit entspricht. Wenn also das Müsli weniger Kohlenhydrate enthält als ein durchschnittliches Müsli, ist [...]