VGH Mannheim: Möbelhaus-Werbeaktion „Ware geschenkt, wenn es am […] regnet“ ist kein Glücksspiel iSd GlüStV
Mit Beschluss vom 09.04.2013 (Az. 6 S 892/12) hat der VGH Mannheim entschieden, dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel, das lediglich den Abschluss eines Kaufs voraussetzt, kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages ist, da es unentgeltlich erfolgt. Zum Sachverhalt: Ein großes Möbelhaus (Klägerin) plant eine Werbeaktion mit dem Slogan „Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn [...]