VG Stuttgart: Keine Vergnügungssteuerpflicht für PCs in Internetcafé
Mit Urteil vom 06.02.2013 (Az. 8 K 1993/12) hat das VG Stuttgart entschieden, dass ein Betreiber eines Internet-Cafés, in dem PCs lediglich zwecks Kommunikation und somit nicht zum Spielen bereit gehalten werden, nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. Zum Sachverhalt: In Stuttgart betreibt der Kläger einen Callshop mit Internetcafé. Er verlangt von seinen Kunden für die Nutzung eines [...]