VG Neustadt: Untersagung einer Seitensprungagentur wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
Rechtsnormen: §§ 35 Abs. 1 Satz 1, 38 Abs. 1 Nr. 3 GewO Mit Beschluss vom 21.12.2012 (Az. 4 L 1021/12.NW) hat das VG Neustadt entschieden, dass eine Ordnungsverfügung der Stadt Ludwigshafen, wonach der Betrieb einer Seitensprungagentur wegen einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit des Agenturinhabers mit sofortiger Wirkung untersagt wurde, rechtmäßig erfolgte. Zum Sachverhalt: Seit Mitte 2012 [...]