Derzeit versendet die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an die Geschädigten der Privatbank Reithinger ein Rundschreiben. Es wird dabei ein weiteres Schreiben samt einem entsprechendem Formular angekündigt, mit welchem die Geschädigten die Entschädigungsansprüche nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) anmelden sollen.

Nicht alle Ansprüche werden hierüber abgedeckt. Es erfolgt eine Begrenzung auf 90 % der Einlagen und einen Gegenwert von 20.000 EUR pro Anleger.

Darüber hinausgehende Ansprüche sind im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Da hierüber erfahrungsgemäß nur eine geringe Quote des Anspruchs durchgesetzt werden kann, bleibt ein Restschaden.

Wichtig ist daher, eventuelle Ansprüche gegenüber Anlageberatern zu prüfen.

Wir beraten Sie gerne sowohl bei der Ausfüllung des Formulars der EAG, bei der Anmeldung zur Insolvenztabelle sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ggü. Anlageberatern.