Vor wenigen Tagen hatte ich von dem neuen BGH-Urteil zur Rechtswidrigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren berichtet. Darin geht der BGH von der zehnjährigen Verjährungsfrist der Rückforderungsansprüche aus. Daraus ergeben sich zwei Folgeprobleme:

1. Wichtig dabei ist, dass es sich um eine taggenaue Verjährung handelt, also nicht um eine Verjährung zum Jahresende. Es kommt also auf den Abschlusstag des Kreditvertrages an. Ansprüche vom 29.10.2004 sind also inzwischen per heutigem Datem verjährt. Jeden Tag verjähren weitere Ansprüche aus dem Jahre 2004.

2. Alle Ansprüche aus Kreditverträgen zwischen 2005 und 2011 verjähren zum Ende des Jahres. Denn ab Ende 2011 war es Verbrauchern zumutbar, gegen das eigene Kreditinstitut zu klagen, weil es mehrere positive OLG-Urteile zu den Rückforderungsansprüchen gab. Es ist also höchste Zeit etwas zu unternehmen.

Der erste Schritt muss eine unverzügliche außergerichtliche Zahlungsaufforderung zur Rückerstattung samt Zinsen sein. Nach Ablauf der Frist sollte man Mahnbescheid oder Klage einreichen.

Es sind nur noch wenige Wochen, bis die Ansprüche endgültig verjähren. Verschenken Sie Ihr Geld nicht! Es gibt Meldungen, dass es dabei um Milliardenbeträge geht.

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