Nicht selten werden auch Oldtimer über Ebay verkauft. Wenn vor Abgabe des Gebots keine Besichtigung des Fahrzeugs stattfindet, kann es natürlich später unliebsame Überraschungen geben. Oftmals werden auch Fahrzeuge aus dem Ausland angeboten, so auch in einem Fall des AG Eisenach aus diesem Jahr. Der Käufer hatte auf ein Fahrzeug aus Schweden geboten. Bei der Abholung stellte sich heraus, dass nur schwedische Papiere vorhanden waren und möglicherweise auch Bauteile am Motor fehlten. Das Gericht entschied nun, dass dies einen erheblichen Rechtsmangel an dem Fahrzeug darstellt. Die vorliegenden Papiere würden nicht ausreichen, um eine Zulassung in Deutschland zu erlangen. In der Ebay-Beschreibung stand nicht, dass das Fahrzeug ausschießlich über schwedische Papiere verfügte. Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück. Zu Recht, sagte das Amtsgericht. Er konnte sogar eigene Kosten für die vergebliche Anreise zum Fahrzeug geltend machen (im Wege der Widerklage).

Paxistipp: beim Kauf ausländischer Fahrzeuge ist es wichtig, auf die Vollständigkeit der Papiere zu achten, um später keine Probleme bei der Zulassung zu bekommen. Diesmal ist es gut gegangen mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag. Aber grundsätzlich gilt, dass man an einen abgeschlossenen Vertrag – auch über Ebay – gebunden ist. Daher sollte der Interessent sich vor dem Kauf ein Bild von dem Fahrzeug machen.