Dem Abmahnenden den Rechtsmissbrauch nachzuweisen, ist oftmals nicht leicht. Die Rechtsprechung ist eher zurückhaltend bei der Annahme des Rechtsmissbrauchs. Die Rechtsprechung verlangt eine Vielzahl von Abmahnungen und einen Faktor X. X können verschiedenste Aspekte sein. Anhaltspunkt kann z. B. sein das Verhältnis zwischen dem Umfang der Abmahnungstätigkeit und dem Umsatz.

Hilfreich ist dabei ein Austausch mit anderen Betroffen und Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls Betroffene der Abmahnung vertreten. Die Anwaltskanzlei Dr. Graf führt regelmäßig einen derartigen Informationsaustausch durch, um eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gerne können Rechtsanwaltskolleginnen und -kollegen Kontakt aufnehmen.

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