Vor allem nach der EuGH-Entscheidung zum Audi Werbeslogan „Vorspruch durch Technik“, stellt sich die Frage, ob Werbeslogans als Marke eintragungsfähig sind, neu. Es gibt Hinweise darauf, dass die Eintragungspraxis etwas großzügiger ist. Dennoch lässt sich festhalten, dass die Prognose, ob ein Slogan als Marke eingetragen werden kann, weiterhin schwierig ist. Teilweise wird die Besonderheit des Werbespruchs „Vorsprung durch Technik“ darin gesehen, dass der Verkehr, also insbesondere die Verbraucher, sich an diesen Slogan in Verbindung mit dem Hersteller Audi gewöhnt haben.

Als Praxistipp sollte man sich merken, dass die Wortfolge nicht zu lang sein sollte und dass der Slogan möglichst auch eine gewisse Mehrdeutigkeit aufweisen sollte. Fantasie ist gefragt.

Als zweiter Praxistipp gilt, einen Werbeslogan nicht nur als Deutsche Marke beim DPMA, sondern auch als Gemeinschaftsmarke beim HARM anzumelden. Die Eintragungspraxis beim Harmonisierungsamt ist deutlich anmelderfreundlicher. So ist z.B. der Slogan „The World of Systems“ als Gemeinschaftsmarke eingetragen worden, während das DPMA die Registrierung als Deutsche Marke abgelehnt hat.