Eine kleine Sensation ist das aktuelle Urteil des OVG Münster zu Sportwettenverboten. Während es bislang den Betrieb von privaten Wettbüros regelmäßig untersagte, änderte es nunmehr seine Rechtsprechung mit Urteil vom 29.09.2011 – 4 A 17/08. Nach Pressemitteilungen mussten in NRW Hunderte von Betreibern derartiger Wettbüros schließen. Alles rechtswidrig. Das Besondere an diesem Urteil: es ist das erste rechtskräftige Urteil in einem sog. Hauptsacheverfahren. Bislang gab es nur Eilentscheidungen, bei denen eine Art summarische Prüfung vorgenommen wird.

Kernpunkt der Argumentation: der Staat trägt selbst zur Spielsucht bei, er informiert nicht, sondern wirbt für das Glücksspiel. Er kann sich auf sein Wettmonopol nicht berufen.

Derzeit sind noch viele andere Verfahren vor Gericht anhängig. Es wurden bis zuletzt weitere Untersagungen ausgesprochen.

Den Betroffenen stehen Schadensersatzansprüche wegen der rechtswidrigen Untersagung unter Amtshaftungsgesichtspunkten gegen das Land NRW zu. Dabei sind Verjährungsfristen zu beachten. Laut Pressemeldungen sind in Herford, Bielefeld und Umgebung mehrere Dutzend Betreiber betroffen (gewesen).

http://www1.wdr.de/themen/panorama/sportwetten100.html

http://beck-aktuell.beck.de/news/ovg-muenster-staatsmonopol-im-bereich-der-sportwetten-europarechtswidrig