In seinem Beschluss vom 19.06.2008 (Az. 4 U 63/08) hat das OLG Hamm klargestellt, dass die bloße Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einem Ortsnamen allein keine Spitzenstellungsbehauptung enthält. Es ging um die Domain „anwaltskanzlei-dortmund.de“. Die Entscheidung ist unveröffentlicht, mir liegt aber ein Seminar-Skript des Vorsitzenden Richters des 4. Zivilsenats des OLG Hamm vor, in dem diese Entscheidung im einzelnen erläutert wird.

Es kommt – wie so häufig bei Auslegungsfragen – auf den Einzelfall an. Entscheidend ist die Frage, ob der Verkehr aufgrund der für die Domain gewählten Begrifflichkeit von einer Spitzenstellung des Domaininhabers innerhalb des betroffenen Verkehrskreises ausgeht. Der Verkehr wisse, dass es in großen Städten eine Fülle von Anwaltskanzleien gebe.

Positiv an dem Urteil ist die Klarstellung, dass die alte „tauchschule-dortmund.de“ – Entscheidung keine allgemeine Gültigkeit besitzen soll.

Allerdings führt das Urteil nicht zu mehr Rechtssicherheit, im Gegenteil. Wie sieht es z. B. aus, wenn es um die Einbindung eines Namens einer kleineren Stadt als Dortmund geht? Wie viele Anwälte bzw. Gewerbetreibende muss es in der Stadt geben, damit der Verkehr weiß, dass es vielleicht auch noch andere Gewerbetreibende gibt?

Das heutige Suchverhalten von Internetnutzern ist ohnehin anders. Wer gibt schon auf gut Glück direkt einen Domainnamen ein, um einen Anwalt oder eine Tauchschule zu finden und geht dann auch noch davon aus, dass dies der einzige Anbieter sei? Die Suche startet eigentlich immer über eine Suchmaschine. Und dort ist die Angabe der Internetseite gleich auf den ersten Blick nur ein Angebot unter mehreren. Und selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, so ist doch eher von einer Vermutung auszugehen, dass es gerade keinen Monopolanbieter innerhalb einer Stadt gibt, egal um welchen Verkehrskreis es sich handelt, seien es Teppichhändler, Rechtsanwälte, Fitnessstudios ect.

Immerhin wird diese Auslegung durch die neue Entscheidung des OLG Hamm auch nicht ausgeschlossen. Abmahner haben es jetzt jedenfalls deutlich schwerer, das Prozessrisiko steigt.