Oldtimerrecht ist zwar kein eigentliches, abgeschlossenes Rechtsgebiet wie Familienrecht oder Arbeitsrecht. Dennoch tauchen im Zusammenhang mit Oldtimern immer wieder die gleichen Rechtsfragen auf. Häufig geht es um Probleme nach dem Kauf des Oldtimers, weil dieser sich im Nachhinein z. B. als Unfallwagen herausstellt oder grobe Mängel aufweist, auf die der Verkäufer nicht hingewiesen hat. Ein zweiter Problembereich besteht im Bereich des Versicherungsrechts, falls es also zu einem Unfall mit dem Oldtimer gekommen ist oder der Wagen gestohlen wurde. Manchmal kommt es auch zu Problemen mit Behörden, weil der Oldtimer lange Zeit abgemeldet auf einem Grundstück abgestellt wird.

Der Oldtimeranwalt berät also sowohl präventiv vor Abschluss des Kaufvertrages als auch im Nachinein. Prävention bedeutet auf Seiten des Verkäufers: möglichst weitgehender Ausschluss der Gewährleistung, die nämlich per Gesetz ohne gesonderte Vereinbarung auch bei privaten Verkäufern gilt, was viele nicht wissen.

Im Bereich des Versicherungsrechts geht es z. B. um die Frage, welche Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung im Falle eines Verkehrsunfalls zu übernehmen hat. Der Geschädigte holt dabei ein eigenes Schadensgutachten ein, welches von der Gegenseite angezweifelt wird.

Auch Ansprüche des Versicherungsnehmers gegenüber seiner eigenen Kaskoversicherung können Gegenstand von Auseinandersetzungen sein. Fällt der Schaden in das versicherte Risiko? Bis zu welchem Wert ist das Fahrzeug versichert?

Rechtsanwalt Dr. Graf ist selbst seit Jahren Oldtimerfahrer und kennt daher aus eigener Erfahrung, welche Besonderheiten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Olditmern bestehen. In diesem Blog werden in Zukunft in regelmäßigen Abständen neue Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Oldtimerrecht (Gesetzgebung, Urteile) dargestellt werden.