Am 16.12.2011 billigte der Bundesrat einen neuen Glücksspielstaatsvertrag.

Hintergrund der Neureglung ist das Auslaufen des alten Staatsvertrages zum Jahresende 2011 und die veränderte Rechtslage nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom September 2010.
Mit dem neuen Staatsvertrag wurde der milliardenschwere Glücksspielmarkt nun für Privatunternehmen geöffnet.

Ab diesem Jahr werden gemäß dem neuen Vertragskonstrukt 20 Lizenzen an Glücksspielanbieter verteilt, die je eine fünfprozentige Spielumsatzsteuer zu zahlen haben. Wie der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck (SPD) mitteilte, ist Niedersachen für die Lizenzverteilung zuständig.
Die Länder schlossen jedoch eine Erlaubnis für Casinospiele und Poker im Internet aus.

Allerdings unterzeichneten den neuen Vertrag nur 15 der 16 deutschen Länder.

Das Land Schleswig-Holstein unter Führung des Ministerpräsidenten Carstensen (CDU) geht einen deutlich liberaleren Sonderweg:
Schleswig-Holstein begrenzte im Gegensatz zu den anderen Ländern die Zahl der Lizenzen nicht, sieht zudem eine niedrigere Abgabenlast (20 Prozent auf den Rohertrag) vor und erlaubt auch Internet-Glücksspiele.
Um den Gefahren der Spielsucht Einhalt zu gebieten, entwickelte das nördlichste Bundesland ein System, das Glücksspielanbieter dazu verpflichtet, für suchtgefährdete Menschen Spielsperren auszusprechen, das auch auf Spielautomaten Anwendung findet.
Lizenzen werden von Schleswig-Holstein erst ab März vergeben. Das lässt vermuten, dass eventuell doch noch ein bundeseinheitlicher Weg gefunden werden kann.

Kommentar:

Fraglich bleibt weiterhin, ob die EU-Kommission die Neuregelung der 15 Länder akzeptieren wird. Vielmehr könnte die liberalere schleswig-holsteinische Regelung zum Muster für alle Bundesländer werden.
Wenn die Regelung wider Erwarten durch Brüssel doch genehmigt werden sollte, ist aber davon auszugehen, dass viele Anbieter in den Norden „fliehen“ werden. Wenigstens werden aber jene Unternehmen eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen, die bei der bundesweiten Vergabe nicht zum Zug gekommen sein werden. Bei gerade einmal 20 Lizenzen ist die Wahrscheinlichkeit für jeden Anbieter nicht gerade niedrig …

Die Kanzlei Dr. Graf berät Sie bei Fragen rund um das Glücksspielrecht gerne und ausführlich.