Langsam naht die Frist zur Umsetzung der neuen Widerrufsbelehrung ab dem 13.06.2014. Es gibt – anders als bislang bei Änderungen des Widerrufsrechts –  keine Übergangsfrist! Das bedeutet, dass für ab dem 13.06.2014 geschlossene Verträge die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden muss. Andernfalls drohen Abmahnungen.

Das neue Recht ist nicht gerade das, was man als verwenderfreundlich bezeichnen würde. Die Musterwiderrufsbelehrung muss noch mehr als bislang auf die individuellen Bedürfnisse des Shopbetreibers oder Ebayanbieters angepasst werden. Ggfs. müssen sogar verschiedene Belehrungen verwendet werden. Lassen Sie sich von einem darauf spezialisierten Anwalt beraten. Es ist davon auszugehen, dass die Abmahner schon in den Startlöchern stehen, um ab dem 13.06.2014 „loszuschlagen“. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann schnell teurer als 500,00 € werden. Warten Sie nicht mehr länger, damit Sie nicht später unter Zeitdruck bei der Umsetzung geraten.

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