Das Amtsgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 07.07.2009 – 5 C 471/09 – eine Entscheidung zum Streitwert bei Verletzung von Urheberrechten an Stadtplänen gefällt. Das Gericht sieht eine große Nachahmungsgefahr darin, dass die Urheberrechte auch von anderen Dritten verletzt werden. Aus diesem Grunde bemisst es den Streitwert einer auf Unterlassung gerichteten gerichtlichen Verfügung auf 10.000,00 €.  Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentar Dr. Graf:

Die Entscheidung reiht sich in eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen ein. Schon bislang hat die Rechtsprechung Streitwerte bis zu 10.000,00 € zugrunde gelegt. Der Webseitenbetreiber haftet primär, kann eventuell aber seine Internetagentur in Regress nehmen, falls diese den Stadtplanausschnitt eigenmächtig und ohne Rücksprache auf die Internetseite gesetzt hat.

[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]