Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Anwaltskanzlei Loschelder Leisenberg, München. Es geht dabei um die angeblich nicht korrekte Registrierung von LED Beleuchtungskörpern. Vor ungefähr einem Jahr gab es eine Änderung bei der Einordnung von LED bei der so genannten EAR. Im vorliegenden Fall hatte der Hersteller die Umstellung bei der EAR beantragt, diese wurde allerdings nicht zeitnah veröffentlicht. Dies nimmt die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH zum Anlass, auch Händler, die derartige LED des Herstellers verkaufen, abzumahnen. Offenbar gab es einen Bearbeitungsstau bei der EAR. Es ist also gut möglich, dass hiervon einer Vielzahl von Herstellern und Händlern betroffen sind und entsprechende Abmahnungen erhalten haben oder noch erhalten werden. Die spannende Frage ist nun, ob insbesondere die Händler, aber auch die Hersteller überhaupt eine schuldhafte wettbewerbswidrige Handlung begangen haben.
Lightcycle hat zwischenzeitlich zumindest gegen einen Hersteller eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beim Landgericht München erwirkt. Insoweit muss noch geklärt werden, unter welchen Umständen diese ergangen ist, ob insbesondere eine Schutzschrift hinterlegt war. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls unbedacht unterschrieben werden. Insoweit ist die Einholung anwaltlichen Beratung dringend anzuraten. Denn eine einmal abgegeben Unterlassungserklärung ist bindend.

Die Kanzlei Dr. Graf berät betroffene Hersteller und Händler in Bezug auf Abmahnungen der Firma Lightcycle.

Rufen Sie an: 052211879940. E-Mail: info@ra-dr-graf.de