Durch Beschluss vom 29.08.2006 hat das LG München I den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung eines Media Marktes zurückgewiesen (Az. 33 O 14925/06). Die Richter begründeten dies mit dem Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung.

Das Urteil gibt Anhaltspunkte für eine Argumentation gegenüber Abmahnungen durch Media Markt. Die Entscheidung des LG München I ist nicht rechtskräftig. Die Handelskammern des LG München vertreten die gegenteilige Auffassung. Es bleibt abzuwarten, wie das OLG München die Angelegenheit entscheidet.