Wenn eine Marke erfolgreich in das Markenregister eingetragen wurde, sollte der Markeninhaber sich nicht zurücklehnen und einfach auf den Bestand seiner Marke vertrauen. Neben der rechtlich schwierigen Frage, ob die Marke rechtserhaltend genutzt wird, können über kurz oder lang auch identische oder ähnliche Marken Dritter, die später angemeldet oder sogar eingetragen werden, für den Bestand der eigenen Marke gefährlich werden. Es kann zu einer sog. Verwässerung der Marke kommen, weil die Marke keinen Rückschluss mehr auf ein bestimmtes Unternehmen zulässt. Wie kann das verhindert werden?

Das Mittel erster Wahl ist der rechtzeitige Widerspruch gegen eine Markenanmeldung eines Dritten. Diese ist aber fristgebunden (drei Monate ab Veröffentlichung der Markenanmeldung). Hier kommt die Markenüberwachung ins Spiel. Hierdurch wird fortlaufend geprüft, ob derartige identische oder evtl. verwechslungsfähige Markeneintragungen erfolgt sind. Dann kann rechtzeitig Widerspruch eingelegt werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist könnte man immer noch eine Löschungsklage einreichen. Diese ist aber mit ganz erheblichen Prozesskosten verbunden. Der rechtzeitige Widerspruch ist das Mittel der ersten Wahl. In vielen Fällen kommt es im Laufe des Widerspruchsverfahrens dann zu einer Einigung der Parteien. Eine Möglichkeit besteht z. B. darin, eine sog. Abgrenzungsvereinbarung zu treffen.

Eine Markenüberwachung muss nicht teuer sein. Prävention ist der kostengünstigere Weg.