Anwaltskanzlei Dr. Graf
Anwalt für Markenrecht für Löhne

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Eine Marke anmelden beim Fachanwalt für Markenrecht in Löhne

Gründer eines neuen Unternehmens sehen sich mit den unterschiedlichsten Aufgaben konfrontiert, darunter ist in den meisten Fällen auch das Thema der Markenanameldung. Grundsätzlich ist durchaus zu einer Markenanmeldung zu raten, denn so lassen sich nicht nur Firmenname oder Logo schützen, auf besondere Bezeichnungen oder Slogans kann ein Patent angemeldet werden. Der Vorteil dabei ist jener, dass die geschützten Namen, Logos und Slogans nur vom Inhaber der Marke genutzt werden dürfen. Geschützt werden kann praktisch jedes Merkmal eines Unternehmens, das es von anderen Unternehmen der gleichen Branche unterscheidet.

Wie melde ich meine Marke an?

Wer seine Marke anmelden möchte, muss sich zunächst sicher darüber sein, dass die gewünschte Marke nicht schon von einem anderen Unternehmen eingetragen wurde. Wird eine Marke dennoch eingetragen, kann der Inhaber der älteren Eintragung nach dem Markenrecht Widerspruch gegen die Anmeldung oder nach Eintragung die Löschung der neu eingetragenen Marke verlangen.
Klar sein muss auch, ob die Marke eintragungsfähig ist. Damit ist beispielsweise gemeint, dass keine freihaltebedürftige oder nicht unterscheidungskräftige Begriffe angemeldet werden, die jedermann frei nutzen können soll.
Für die Anmeldung sieht das Markenrecht außerdem vor, dass ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis angelegt wird. Damit gibt der Anmelder einer Marke an, zu welchem Zweck er diese nutzen möchte oder mit welchen Produkten er unter der gewünschten Marke handeln möchte.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Graf

Als Anwalt für Markenrecht stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei bei allen Fragestellungen rund um das Thema Markenrecht in Löhne zur Verfügung.

Marke anmelden beim Anwalt für Markenrecht?

Junge Unternehmer aus dem Raum Löhne können, wie in der gesamten Bundesrepublik, eine Marke eigenständig beim Markenamt beantragen. Die Unterstützung durch einen Anwalt für Markenrecht ist aber in jedem Fall zu empfehlen, da bei der Anmeldung durchaus komplexe und schwierige Sachverhalte richtig gehandhabt werden müssen. Allein die Markenrecherche ist eine brisante Angelegenheit, die zahlreiche Fallstricke beinhaltet. Schleichen sich bei der Markenanmeldung gravierende Fehler ein, kann das für den jungen Unternehmer ernsthafte wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was tun bei einem Markenrechtsverstoß?

Ist eine Marke erfolgreich eingetragen, dann dient sie als gewerblicher Schutz im Rahmen des Markenrechts. Tritt der Fall eines Markenrechtsverstoßes ein, hat also ein anderes Unternehmen die gleiche Marke verwendet, hat es das Recht auf die alleinige Nutzung verletzt. In diesem kann eine Abmahnung helfen, diese Rechtsverletzung abzustellen. Allgemein ist die Abmahnung bei einem Markenrechtsverstoß eine sehr effektive und zugleich kostengünstige Option, um das unlautere Verhalten von Konkurrenten zu unterbinden.Die Kosten einer berechtigten Abmahnung hat der Abgemahnte zu erstatten.

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