Update zum Blogbeitrag vom 9. Mai 2008

Nunmehr liegt eine gerichtliche Entscheidung vor, die bei einem Verstoß gegen die VerpackungsVO einen Wettbewerbsverstoß ablehnt. So hat das LG Lübeck in seinem Urteil vom 22.4.2008 (Az. 11 O 9/08) das Fehlen eines Hinweises auf Rücknahmepflichten von Verpackungsmaterial bei einem kleinen eBay-Shop als einen Bagatellverstoß angesehen und einen Unterlassungsantrag im Rahmen eines Verfügungsverfahrens abgelehnt.