Mit Urteil vom 24.07.2012 (Az. 16 O 512/11) hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die in Los Angeles (Beverly Hills) ansässige „Academy of Motion Pictures Arts and Sciences“, die bereits seit 1929 die bekannteste und bedeutendste Auszeichnung der Filmbranche, den „Oscar“, verleiht, ihre beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Bildmarke „Oscar“ für den Bereich Spielfilme verliert.

Wie das LG mit Pressemitteilung vom 24.07.2012 mitteilt, behält die Academy im Übrigen den Schutz der dort für sie eingetragenen Marke.

Eine auf Einwilligung in die Löschung der Bildmarke „Oscar“ für sämtliche eingetragenen Waren und Dienstleistungen gerichtete Klage war somit teilweise erfolgreich.

Kommentar:

Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor. Das Gericht betont in seiner Erklärung vom 24.07.2012 allerdings, dass in der mündlichen Verhandlung hervorgehoben wurde, es ließe sich keine hinreichende rechtserhaltende Benutzung der Marke für den Bereich der Spielfilme – anders als für den übrigen durch die Markeneintragung geschützten Bereich – feststellen.