Lebensversicherung widerrufen Wuppertal2019-03-28T15:30:12+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Wuppertal

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile hat es, in Wuppertal die Lebensversicherung zu widerrufen?

Bei Aufkündigung Ihrer Lebensversicherung müssen Sie schockierende Verluste mit einberechnen.

Sie können den Vertrag jedoch auch widerrufen. Im folgenden Artikel können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und weshalb ein Widerruf überhaupt machbar ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Durch die Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todesfall wirtschaftlich abgesichert. Verscheidet ein Versicherter, schüttet die Versicherung an die Hinterbliebenen einen bestimmten Betrag aus. Folglich kann ein Versicherter dafür sorgen, dass bei überraschendem Todeseintritt seinerseits Nachkommen sowie Lebenspartner abgesichert sind

Bis zu einem spezifischen Augenblick läuft im Gegensatz dazu die Kapitallebensversicherung. Ein Beispiel für diesen spezifischen Zeitpunkt kann hier das Erreichen des Rentenalters sein. Indessen werden in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherten periodisch Beiträge eingezahlt, die sich anhäufen und verzinst werden, sodass jener Betrag, der nach Verlauf der festgesetzten Dauer ausgezahlt wird, nach und nach mehr wird.

In einer Kapitallebensversicherung finanzielle Mittel anlegen

Eine lange Zeit dominierten die Kapitallebensversicherungen den Markt der Geldanlagen, weil dank der hohen Zinsen in vergangener Zeit eine hohe Geldsumme in Aussicht stand. Kapitallebensversicherungen wirkten dadurch außerordentlich ansprechend.

Aufgrund der immer weiter sinkenden Zinssätze sind Lebensversicherungen immer weniger gewinnbringend geworden in den letzten Jahre. Man kann derzeit die Behauptung äußern, dass die Zinssätze in der nächsten Zeit nicht zunehmen werden. Alternative Möglichkeiten Geld zu mehren erscheinen daher reizender und ermutigen Versicherte dazu, nach einem günstigem Weg aus einem Vertragsverhältnis ausfindig zu machen, indem sie zum Beispiel das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung widerrufen.

Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung herauszukommen

Da andere Möglichkeiten einer Geldmehrung in jüngster Vergangenheit viel attraktiver geworden sind als einen Vertrag für eine Lebensversicherung abzuschließen, wollen viele Versicherte aus dem Vertragsverhältnis aussteigen. Ihnen stehen dafür unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl.

Die Risikolebensversicherung wird in der Regel nicht ausgezahlt, bevor der Versicherte gestorben ist. Das vorzeitige Auszahlen ist sehr wohl möglich bei einer Kapitallebensversicherung. Enorme Einbußen müssen dabei jedoch akzeptiert werden. Unter anderem wird nicht der Betrag ausgezahlt, der normalerweise dem Versicherten zu dem Ende des Versicherungszeitabschnittes zustehen würde. Ein Bestandteil der sowieso gezahlten Beträge wird auch einbehalten, damit die Versicherung anfallende Gebühren decken kann. Jene Gebühren sind z. B. Gebühren für Verwaltung, Gebühren für die Stornierung und Gebühren für den Abschluss sowie Provisionen. Zu jeder Zeit können Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung bei der Versicherung in Erfahrung bringen, wenn in Wuppertal die Kapitallebensversicherung ausgeteilt werden soll. Bei einer Vertragsauflösung ist allerdings immer dazu zu raten, seinen Anwalt zu Rate zu ziehen, damit alles störungsfrei ablaufen kann. Der Anwalt wird Sie dabei unterstützen, bestmöglich aus einem Vertragsverhältnis herauszukommen, während der Versicherungsanbieter vorrangig darauf aus ist, den maximalen Profit daraus zu erzielen.

Bei der Aufkündigung des Vertages einer Risikolebensversicherung geht den gesamten bisher eingezahlte Geldbetrag verloren. Sie können den Vertrag einer Risikolebensversicherung kündigen. In diesem Fall müssen Sie jedoch einplanen, dass dann der gänzlich bis dato angelagerte Betrag abhanden kommt. Auch hier ist allerdings mit einem außerordentlichen Kapitalverlust zu rechnen. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch hierbei jegliche anfallenden Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen von Ihrem eingelagerten Betrag abziehen. Des Weiteren verfällt mit Ihrer Aufkündigung das Recht auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit. Auch hier ist der reale Betrag gemessen an den Aufwendungen äußerst gering. Das Kapital, welches eventuell in übrige Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird demzufolge fühlbar verringert.

Lebensversicherung widerrufen Wuppertal

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sie haben passendere Chancen ihr eingezahltes Geld zurückzubekommen, falls Sie Ihren Vertrag widerrufen. Bei dem Widerruf des Vertrages dürfen auch lediglich Gebühren für die Bearbeitung Alle weiteren Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie erstattet. Nicht zu verachten ist zudem auch der Punkt, dass der volle Ertrag, welche zu dem Ende ausgeteilt werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Verträge außerordentlich hoch waren und die Beträge für Versicherungsnehmer zunehmend teurer werden, fällt jener Betrag des Öfteren sehr hoch aus Durch einen Widerruf des Vertrages können Sie profitieren und bereits erwirtschaftetes Kapital sowie eingangs eingelagerte Beträge in lohnenswertere Formen der Geldanlage investieren.

Der Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Wuppertal oder Bielefeld ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs ausführbar. Einige Versicherugnsnehmer, welche an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Zu diesem Zeitpunkt haben die Versicherungen die Klienten fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über ihr Widerspruchsrecht informiert. Normalerweise gilt ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen bei Abschlus eines Vertrages. Dank der Urteile des Bundesgerichtshofes sowie der falschen Kundenberatung durch Versicherungen können unzählige Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihren Vertrag widerrufen. Die für sämtliche Schritte essenzielle Beratung wird Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Versicherte, welche das Versicherungsverhältnis ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, haben dank der Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes die Möglichkeit, die Lebensversicherung in Wuppertal oder Bielefeld zu widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten eingegangen sein und ihn bereits aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Wuppertal oder Bielefeld widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]