Lebensversicherung widerrufen Worms2019-03-28T16:21:52+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Worms

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Worms widerrufen wird

Wenn Sie aus Worms oder Dessau-Roßlau in letzter Zeit darüber nachgedacht haben, wie viele andere Versicherungsnehmer die Lebensversicherung zu kündigen, geht dies meist mit enormen Verlust des bis dato eingezahlten Geldes einher.

Sie können einen Vertrag jedoch auch widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen das Widerrufen in Frage kommt und weshalb es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Der Zweck der Risikolebensversicherung ist im Regelfall die finanzielle Sicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach dem Todeseintritt des Versicherten. Verscheidet ein Versicherter, zahlt die Versicherung an die Hinterbliebenen eine bestimmte Summe aus. So wird sicher gestellt, dass die Hinterbliebenen des Verstorbenen auch nach dem Verscheiden des Versicherungsnehmers keine Geldsorgen plagen.

Kapitallebensversicherungen hingegen laufen bis zu einem abgemachten Augenblick. Exempel für jenen Augenblick sind beispielsweise das Erreichen eines definierten Alters oder der Renteneintritt. In die Kapitallebensversicherung werden in gleichen Abständen bestimmte Beträge eingezahlt, welche sich damit vermehren sowie verzinst werden. So steigt der Betrag, der später ausgezahlt wird.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Lange galten Kapitallebensversicherungen als populäre und gute Anlagemöglichkeit, da durch hohe Zinssätze die Aussicht auf eine außerordentlich ansprechende Geldsumme bestand Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer zu der damaligen Zeit sehr vielversprechend.

Aufgrund der immer weiter sinkenden Zinssätze sind Lebensversicherungen in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger gewinnbringend geworden. Man kann zurzeit die Aussage treffen, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht steigen werden. Auf Grund der Gegebenheiten werden andere Formen zur Vermögensvermehrung bei den Leuten immer populärer, weshalb Versicherungsnehmer den möglichst schmerzfreisten Weg aus dem Vertragsverhältnis suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Worms widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung

Da andere Möglichkeiten einer Vermögensmehrung in den letzten Jahren viel ansprechender geworden sind als eine Lebensversicherung, möchten viele Versicherte das Vertragsverhältnis beenden. Ihnen stehen hierfür verschiedene Opportunitäten zur Wahl.

Die Risikolebensversicherung wird grundsätzlich nicht ausgezahlt, bevor der Versicherte gestorben ist. Im Falle der Kapitallebensversicherung sieht dies jedoch anders aus, denn diese wird ausgezahlt. Versicherte müssen sich in diesem Fall jedoch darauf einstellen, dass sie finanzielle Verluste erleiden werden. Zum einen wird nicht die Geldsumme, die zum Ende des Versicherungszeitraumes ausgezahlt werden würde, ausgezahlt. Des Weiteren wird die Versicherung einen großen Teil der eingezahlten Beiträge nicht auszahlen, damit anfallende Gebühren gedeckt werden können. Diese Gebühren sind unter anderem Gebühren für die Stornierung, Verwaltungsgebühren und Gebühren für den Abschluss sowie Gewinnbeteiligungen. Sollten Sie sich Ihre Kapitallebensversicherung in Worms oder Dessau-Roßlau andererseits verfrüht auszahlen lassen wollen, können Sie sich über den Rückkaufswert der Versicherung von dem Versicherungsanbieter informieren lassen. Wie bei der Kündigung vieler anderer Vertragsverhältnisse, ist es ebenfalls bei der Aufkündigung Ihrer Kapitallebensversicherung ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen Der Anwalt wird Sie hier unterstützen, perfekt aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen, während eine Versicherung hauptsächlich daran interessiert ist, den maximalen Profit hieraus zu schlagen.

Der Vertrag einer Risikolebensversicherung ist wohl kündbar, allerdings verlieren Sie bei der Aufkündigung den kompletten bisher eingelagerten Betrag. Sie können den Vertrag Ihrer Risikolebensversicherung kündigen. Dieserfalls müssen Sie allerdings einplanen, dass dann die komplett bis dato eingezahlte Geldsumme verloren geht. Allerdings muss auch an dieser Stelle ein beachtlicher Verlust einkalkuliert werden. Wie bei der Auszahlung werden an dieser Stelle von der Versicherung Beträge behalten, um fällig werdende Gebühren, Gewinnbeteiligungen etc. zu decken. Unter anderem verwirkt durch Aufkündigung der Anspruch auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit. Auch in diesem Fall ist der reale Geldbetrag gemessen an den Ausgabeen enorm gering. Das Kapital, das möglicherweise in weitere Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird dadurch fühlbar verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Worms

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sie haben leistungsfähige Möglichkeiten das eingezahlte Geld zurückzubekommen, falls Sie den Vertrag widerrufen. Von den eingezahlten Beträgen darf die Versicherung im Falle eines Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie beispielsweise Personalkosten abziehen. Sämtliche anderen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie erstattet. Wenn Sie eine Lebensversicherung widerrufen, haben Sie darüber hinaus das Recht darauf, auch den erwirtschafteten Gewinn ausgezahlt zu bekommen. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Verträge ausgesprochen hoch waren sowie die Beträge für Versicherte steigen, fällt eben genannte Geldsumme meistens sehr hoch aus Das Widerrufen des Vertragesverhältnisses der Lebensversicherung ist also die optimale Lösung und ermöglicht Ihnen, die Geldsumme danach in ausgefeilte Anlagemöglichkeiten anzulegen.

Ein Widerruf eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Worms oder Dessau-Roßlau ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs realisierbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass zahlreiche Versicherungsnehmer alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu jener Zeit wurden Kunden von den Versicherungen falsch oder gar nicht über das Widerspruchsrecht belehrt. Für gewöhnlich gilt ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen bei Abschlus eines Vertrages. Angesichts der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes sowie der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter können zahlreiche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren den Vertrag widerrufen. Die Unterstützung, welche für solch einen Schritt notwendig ist, wird Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Versicherungsnehmer, welche das Versicherungsverhältnis der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, haben durch die Urteilssprüche des BGHs die Möglichkeit, die Lebensversicherung in Worms oder Dessau-Roßlau zu widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Worms oder Dessau-Roßlau widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]