Lebensversicherung widerrufen
Worms
Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Worms widerrufen wird
Wenn Sie aus Worms oder Dessau-Roßlau in letzter Zeit darüber nachgedacht haben, wie viele andere Versicherungsnehmer die Lebensversicherung zu kündigen, geht dies meist mit enormen Verlust des bis dato eingezahlten Geldes einher.
Sie können einen Vertrag jedoch auch widerrufen. Machen Sie sich in unserem Beitrag darüber schlau, für wen das Widerrufen in Frage kommt und weshalb es möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Der Zweck der Risikolebensversicherung ist im Regelfall die finanzielle Sicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach dem Todeseintritt des Versicherten. Verscheidet ein Versicherter, zahlt die Versicherung an die Hinterbliebenen eine bestimmte Summe aus. So wird sicher gestellt, dass die Hinterbliebenen des Verstorbenen auch nach dem Verscheiden des Versicherungsnehmers keine Geldsorgen plagen.
Kapitallebensversicherungen hingegen laufen bis zu einem abgemachten Augenblick. Exempel für jenen Augenblick sind beispielsweise das Erreichen eines definierten Alters oder der Renteneintritt. In die Kapitallebensversicherung werden in gleichen Abständen bestimmte Beträge eingezahlt, welche sich damit vermehren sowie verzinst werden. So steigt der Betrag, der später ausgezahlt wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung
Lange galten Kapitallebensversicherungen als populäre und gute Anlagemöglichkeit, da durch hohe Zinssätze die Aussicht auf eine außerordentlich ansprechende Geldsumme bestand Dank der hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer zu der damaligen Zeit sehr vielversprechend.
Aufgrund der immer weiter sinkenden Zinssätze sind Lebensversicherungen in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger gewinnbringend geworden. Man kann zurzeit die Aussage treffen, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht steigen werden. Auf Grund der Gegebenheiten werden andere Formen zur Vermögensvermehrung bei den Leuten immer populärer, weshalb Versicherungsnehmer den möglichst schmerzfreisten Weg aus dem Vertragsverhältnis suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Worms widerrufen.
Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung
Da andere Möglichkeiten einer Vermögensmehrung in den letzten Jahren viel ansprechender geworden sind als eine Lebensversicherung, möchten viele Versicherte das Vertragsverhältnis beenden. Ihnen stehen hierfür verschiedene Opportunitäten zur Wahl.
Lebensversicherung widerrufen Worms
Warum ist das Widerrufen möglich?
Sie haben leistungsfähige Möglichkeiten das eingezahlte Geld zurückzubekommen, falls Sie den Vertrag widerrufen. Von den eingezahlten Beträgen darf die Versicherung im Falle eines Widerrufs lediglich die Gebühren für die Bearbeitung wie beispielsweise Personalkosten abziehen. Sämtliche anderen Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie erstattet. Wenn Sie eine Lebensversicherung widerrufen, haben Sie darüber hinaus das Recht darauf, auch den erwirtschafteten Gewinn ausgezahlt zu bekommen. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Verträge ausgesprochen hoch waren sowie die Beträge für Versicherte steigen, fällt eben genannte Geldsumme meistens sehr hoch aus Das Widerrufen des Vertragesverhältnisses der Lebensversicherung ist also die optimale Lösung und ermöglicht Ihnen, die Geldsumme danach in ausgefeilte Anlagemöglichkeiten anzulegen.
Ein Widerruf eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Worms oder Dessau-Roßlau ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs realisierbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass zahlreiche Versicherungsnehmer alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu jener Zeit wurden Kunden von den Versicherungen falsch oder gar nicht über das Widerspruchsrecht belehrt. Für gewöhnlich gilt ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen bei Abschlus eines Vertrages. Angesichts der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes sowie der falschen Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter können zahlreiche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren den Vertrag widerrufen. Die Unterstützung, welche für solch einen Schritt notwendig ist, wird Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Versicherungsnehmer, welche das Versicherungsverhältnis der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, haben durch die Urteilssprüche des BGHs die Möglichkeit, die Lebensversicherung in Worms oder Dessau-Roßlau zu widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Worms oder Dessau-Roßlau widerrufen.